Sie finden hier ein Mietvertrag Muster. Es handelt sich um eine Vorlage für unbefristete Mietverträge. Sie können sie frei verwenden. Vorab sei jedoch angemerkt: Den fertigen Vertrag im Zweifel unbedingt durch einen Anwalt prüfen lassen! Es gibt keine wirtschaftliche Grundlage für anwaltlich geprüfte Verträge, die kostenlos im Internet angeboten werden. Dafür bitten wir um Verständnis.
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Hinweise zur Haftung: Wir übernehmen keine Haftung für angebotene Dokumente. Die Verwendung erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Wir bitten dafür um Verständnis, dass nur so dieses Angebot möglich ist. Siehe auch die Erläuterungen auf unserer Startseite.
Eine weitere Möglichkeit ist der Mietvertrag vom DMB (Deutscher Mieterbund). Auch er steht, neben weiteren Dokumenten, zur Verfügung.
Die Vertragsparteien
Es gibt auch noch weitere Konstellationen. Es kann auch mehrere Mieter gleichzeitig geben. Wenn dies bei Ihnen vorkommt, muss unser Mietvertrag Muster angepasst werden. Dies ist für nur einen Mieter ausgelegt. Genutzt wird eine solche Zusammenstellung häufig bei Studentenwohnungen. Leben mehrere Studenten in einer festen WG, übernimmt jeder einen Teil der Verantwortung. Die Alternative wäre Untermiete.
Weiteres Szenario sind Untermietverhältnisse. Gegenüber dem Vermieter gibt es ein oder mehrere Mieter. Die werden Hauptmieter genannt. Sie sind Ansprechpartner für den Vermieter. Teile der Wohnung, oder auch das ganze Objekt, werden über einen Mietvertrag zur Untermiete angeboten. Der sogenannte Untermieter schließt einen Untermietvertrag ab. Sein Ansprechpartner sind die Hauptmieter der Wohnung. Sie treten selbst als Vermieter auf.
Was genau ist ein Mietvertrag?
Im Mietvertrag einigen sich die beiden Parteien auf unterschiedliche Rahmenbedingungen, treffen Vereinbarungen und stecken Grenzen ab. Was ist erlaubt, was nicht? Wo werden bestimmte Rechte eingeräumt, welche Pflichten gibt es auf der anderen Seite?
Zudem wird im Mietvertrag auch die zu zahlende Miete, die Nutzungsgebühr wenn man so will, festgelegt. Man spricht dabei von der „Kaltmiete“. Hinzu kommen Absprachen zur Beteiligung an den Betriebskosten. Das sind zum Beispiel die Versorgung mit Wasser sowie anfallende Kosten für Gas oder Öl.
Darüber hinaus gibt es weitere Absätze, in denen bspw. die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen genau festgelegt wird. Insgesamt ist ein Mietvertrag ein sehr umfassendes „Werk“. Im Gegensatz zu einem Kaufvertrag werden hier viele Aspekte des täglichen Lebens reguliert. Die Einhaltung wird durch die Unterschrift der jeweiligen Parteien bestätigt.
Kaltmiete oder Warmmiete?
Bei Mietpreisen für Immobilien gibt es zwei Angaben. Die Kaltmiete ist die Nettomiete. Sie deckt nur Kosten für die Nutzung der Wohnfläche oder eines Grundstücks. Die Bruttomiete enthält auch die Betriebskosten, die unweigerlich anfallen. Das sind bspw. anteilige Kosten für Müllabführ, Versicherungen der Immobilie, gemeinschaftlich genutzter Strom (bspw. Waschküche) oder für einen Aufzug. Man spricht deshalb von der „Warmmiete„, weil erst durch die laufenden Kosten die Wohnung wirklich beheizt und bewohnt werden kann.
Ob Sie eine Wohnung mittel- und langfristig finanzieren können, richtet sich nach der Warmmiete. Ein etwas abgelegenes Haus kann sehr günstig in der Kaltmiete sein, teilweise sogar günstiger als eine kleinere Wohnung in Stadtnähe. Allerdings entstehen bei einem Haus auch erhebliche Nebenkosten. Speziell wenn die Bausubstanz älter ist, Wärmedämmung fehlt oder gar nicht erst vorgesehen wurde. In den kälteren Monaten entstehen sehr schnell sehr hohe Heizkosten.
Befristet oder unbefristet?
Im Vertrag wird zudem die Dauer vom Mietverhältnis angegeben. Entweder wird der Mietervertrag befristet oder unbefristet ausgestellt. Wird er befristet, läuft er an einem Tag „x“ automatisch aus. Unbefristet hingegen bedeutet, er bleibt bis zur Kündigung bestehen. Die kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgehen. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Abweichungen zwischen den Varianten gibt. Das hier angebotene Mietvertrag Muster ist für unbefristete Mietverträge ausgelegt.
Großer Unterschied zwischen den beiden Varianten: In der Regel gibt es bei einem befristeten Vertrag für den Mieter keine Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Sie können also nicht vor Vertragsablauf kündigen. Der unbefristete Vertrag kann gekündigt werden, sowohl durch Vermieter als auch durch Mieter. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Unter anderen sind Kündigungsfristen einzuhalten.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen geben beiden Parteien Planungssicherheit. Der Vermieter muss sich nicht ständig sorgen, das von heute auf morgen Immobilien leer stehen. Das würde finanzielle Unsicherheit bedeuten. Werden nur wenige Wohnungen angeboten, oder sogar nur ein einziges Mietobjekt, kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
Als Mieter hingegen ist die Sicherung der Lebensumstände wichtig. Wie könnte man sich Zuhause fühlen, wenn es jederzeit vorbei sein könnte? Wer heute nicht weiß ob er morgen noch Bewohner ist, kann keine Sicherheit haben. Diese Problematik wiegt schwerer als rein finanzielle Aspekte. Daher ist es für einen Vermieter aus schwieriger eine ordentliche Kündigung zu erwirken.
Ein Mieter darf eine Kündigung einreichen und muss diese nicht begründen. Nur die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Sie beträgt in der Regel 3 Monate, wenn der Mieter kündigt. Eine längere Kündigungsfrist ist unzulässig.
Ein Vermieter hat es schwerer. Er muss die Kündigung begründen. Die zugelassenen Erklärungen sind eingeschränkt. Ein wichtiger Grund, gleichzeitig eines der häufigsten Argumente, ist der sogenannte „Eigenbedarf“. Aber selbst bei einer akzeptierten Begründung sind längere Fristen einzuhalten. Die Frist beträgt zunächst ebenfalls 3 Monate. Besteht das Verhältnis jedoch bereits 5 Jahre, verlängert sie sich auf 6 Monate. Ist der Vertrag bereits 10 oder mehr Jahre alt, beträgt die Frist 12 Monate.
Wie werden Betriebskosten auf die Mieter umgelegt?
In einem vollständig gemieteten Haus ist dies leicht. Entweder kümmert sich der Mieter selbst um Verträge mit Versorgern. Ansonsten kann auch der Vermieter solche Verträge abschließen und die Kosten 1:1 umlegen. Es gibt nur einen Verbraucher, seinen Mieter.
Wenn mehrere Mietwohnungen im Haus existieren ist es schwerer. Im angepassten Mietvertrag Muster muss die Verteilung aufgeschlüsselt werden. Ein gängiger Weg ist eine Formel für die Verteilung der Kosten auf alle Mieter. Das ist der Verteilerschlüssel. Er kann bspw. auf der Quadratmeterfläche der eigenen Wohnung basieren. So wird anteilig jeder Mieter beteiligt. Wer eine große Wohnung hat verbraucht tendenziell mehr Ressourcen. Dieser Weg wird gewählt, wenn keine Zwischenzähler existieren. Als Faktor kann auch noch die Personenzahl einfließen.
Gibt es separate Wasseruhren oder Messgeräte (z.B. direkt an den Heizkörpern), wird nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Untervermietung erlaubt?
Ein wichtiger Punkt im Mietvertrag: Ist Untervermietung genehmigt? Das ist gerade für jüngere Menschen, speziell Studenten wichtig. Der Vermieter muss damit einverstanden sein. Er hat sonst ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Wichtig zu beachten: In der Regel bezieht sich eine Genehmigung auf eine Untervermietung in Teilen. Wenn das gesamte Mietobjekt weitervermietet wird, muss dafür eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt werden.
Ein Thema was erst in letzten Jahren Relevanz gewonnen hat: Die zeitweise Untervermietung über Airbnb. Dabei wird eine Wohnung für kurze Zeit an fremde Vermietet. Man spricht an der Stelle von Touristen. Auch hierfür ist eine Genehmigung einzuholen. Eine allgemeine Erlaubnis für die Untervermietung ist nicht ausreichend.