Ausbildungszeugnis Muster

Arbeitszeugnis als Sinnbild für das AusbildungszeugnisJeder Auszubildende hat Anspruch auf ein persönliches Ausbildungszeugnis. Die Form des Ausbildungsendes spielt dabei keine Rolle. Der Auszubildende hat Anspruch auf das Zeugnis, auch bei Abbruch der Ausbildung oder im Falle einer Kündigung. Ein möglicher Grund für den temporären Verzicht ist die Übernahme des Azubis nach der Ausbildung. Der Auszubildende erhält ein Ausbildungszeugnis einfach gegen Ende des Angestelltenverhältnisses. Wir empfehlen jedoch immer gleich aktiv zu werden. Ein Zeugnis zeitnah anfertigen ist besser. Die Erinnerungen sind dann noch frischer.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Ausbildungszeugnis auszustellen, wenn der Azubi den Ausbildungsbetrieb verlässt. Der Auszubildende muss es NICHT beantragen, sollte jedoch in jedem Fall höflich den Wunsch äußern. Eine freundliche Erinnerung schadet nicht. Die Bringschuld des Arbeitgebers bleibt rechtlich dennoch bestehen. Unser Ausbildungszeugnis Muster ist kostenlos. Es kann zum Beispiel verwendet werden wenn wenig Erfahrungen mit Ausbildungszeugnissen im Betrieb vorhanden sind oder einfach Zeit gespart werden soll.

Ausbildungszeugnis Muster herunterladen

Hier kann unser Musterzeugnis heruntergeladen werden. Es steht in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung und kann daher mit nahezu jeder Office Anwendung verwendet werden. Einfach das passende Format über einen der folgenden Links wählen. Entscheidend dabei ist die auf dem eigenen Computer eingesetzte Office Suite zu wählen.

Hinweise zur Haftung: Wir übernehmen keine Haftung für angebotene Dokumente. Die Verwendung erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Wir bitten dafür um Verständnis, dass nur so dieses Angebot möglich ist. Siehe auch die Erläuterungen auf unserer Startseite.

Art des Ausbildungszeugnisses

Es gibt bei Ausbildungszeugnissen die gleichen Zeugnisarten wie bei einem festangestellten Arbeitnehmer. Das einfache Ausbildungszeugnis entspricht dem normalen einfachen Arbeitszeugnis. Hier wird auf bewertende Inhalte bewusst verzichtet. Genannt wird zum Beispiel die Art der Ausbildung. War sie schulisch oder beruflich? Außerdem werden Dauer, der Ausbildungsberuf selbst und die erworbenen Fertigkeiten genannt. Hier sind die Schwerpunkte der Tätigkeit zu nennen.

Darüber hinaus gibt es das qualifizierte Ausbildungszeugnis. Es wird als qualifizierend bezeichnet, da es die gezeigten Leistungen sowie das Verhalten einstuft, also qualifiziert. Für Bewerbungen ist dies die wichtigere Form. Daher ist es in der Praxis fast ausschließlich zu sehen. Und da für die berufliche Laufbahn sehr wichtig ist, hat jede(r) Auszubildende Anspruch auf eine solch bewertendes Dokument. Die einfachen Ausbildungszeugnisse werden eigentlich nur gewählt wenn Unstimmigkeiten oder schlechte Leistungen zu einer starken Abwertung führen würden. In seltenen Fällen wird auch bei sehr kurzer Dauer ein einfaches Zeugnis gewählt, bspw. wenn nach wenigen Wochen die Ausbildung wieder beendet oder in einem anderen Betrieb fortgesetzt wird. Hier reicht die Zeit für eine Beurteilung nicht aus.

Eigentlich gibt es noch eine dritte Form, das Ausbildungszwischenzeugnis. Das ähnelt dem Zwischenzeugnis für Angestellte. Dabei handelt es sich aber nicht um eine eigenständige Zeugnisform. Es geht viel mehr um ein qualifiziertes Zeugnis. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausstellung. Denn: Markant bei qualifizierten Ausbildungszeugnissen ist, dass die erst am Ende der Ausbildung ausgestellt werden. Das Zwischenzeugnis ist inhaltlich sehr ähnlich. Aber es wird während das Ausbildungsverhältnis fortbesteht ausgestellt. Die gleichen Maßstäbe werden angelegt. Allerdings wird der Text im Präsenz geschrieben. Immerhin ist die Ausbildung ja noch nicht beendet.

Wann wird das Ausbildungszeugnis ausgehändigt?

Das Ausbildungszeugnis kann von dem Auszubildenden auch schon früher beantragt werden. So ist der Arbeitnehmer verpflichtet das Zeugnis auszustellen, wenn der Auszubildende einen neuen Ausbilder zugeteilt bekommt oder sich um eine neue Stelle bewerben möchte. Weiterhin ist eine längerer Auszeit, zum Beispiel für den Wehrdienst oder einen Erziehungsurlaub, ein Grund das Ausbildungszeugnis einzufordern.

Für den Auszubildenden ist das Zeugnis ein Bestandteil seiner Bewerbungsunterlagen. Somit muss es vor Beendigung der Ausbildung übergeben werden. Ist dies nicht bis zum letzten Arbeitstag geschehen, so fallen eventuelle Kosten dem Arbeitgeber zu Lasten. Keine eventuell noch ausstehenden vertraglichen Pflichten, berechtigen den Arbeitgeber das Zeugnis zurück zu halten.

Wenn Sie ein Ausbildungszeugnis aushändigen sollen, empfehlen wir dies einfach mit unserem Ausbildungszeugnis Muster aufzusetzen. Es ist kostenlos und geht viel schneller, als wenn einfach mit einem leeren Dokument begonnen wird.

Die äußere Form der Zeugnisse

Die äußere Form des Zeugnisses ist vorgegeben und muss vom Arbeitgeber zwingend eingehalten werden. Neben einer fehlerlosen Wortwahl muss das Schreiben auf dem firmenüblichen Briefpapier verfasst werden. Das Zeugnis ist nur mit der Unterschrift des Firmeninhaber bzw. seines Vertreters rechtsgültig. Ist der Betriebsinhaber nicht der Ausbilder, so muss dieser das Zeugnis zusätzlich unterschreiben. Das Datum darf zeitlich nicht hinter dem letzten Ausbildungstag liegen.

Ein Zeugnis mit optischen Makeln wie Flecken, Tippfehlern oder Durchstreichungen, kann von dem Empfänger abgelehnt werden und eine Reinschrift verlangt werden. Eine handschriftliches Zeugnis entspricht nicht mehr dem Standard und kann ebenfalls abgelehnt werden. Unsere Ausbildungszeugnis Vorlage berücksichtigt aktuelle Standards und bietet eine optimale Grundlage. Mit dieser können Sie innerhalb weniger Minuten eigene Ausbildungszeugnisse erstellen.

Was gilt es beim Schreiben zu beachten?

Der Inhalt des Zeugnisses ist exakt vorgeschrieben. In erster Linie dient das Ausbildungszeugnis dem neuen Arbeitgeber, ein Bild des Lehrlings zu vermitteln. Es müssen sämtliche Aufgaben ausführlich in dem Zeugnis aufgeführt und bewertet werden. Die Formulierung ist dem Arbeitgeber überlassen. Dennoch sollte das Zeugnis grundsätzlich wohlwollend sein, um die Zukunft des jungen Menschen nicht unnötig zu erschweren. Weiterhin muss das Zeugnis der Wahrheit entsprechen. Einmalige Begebenheiten dürfen keinen Platz in dem Zeugnis geben.

Eine inhaltliche Orientierung bietet unser Muster. Hier müssen nur noch fehlende Angaben hinterlegt und Musterdaten ersetzt werden. Das angebotene Ausbildungszeugnis stellt die Vorlage für eine durchweg positive Bewertung des Auszubildenden dar.

Formaler Aufbau der Zeugnisse

Inhaltlich gibt es für Ausbildungszeugnisse einige Orientierung. Der folgende Teil ist in jeder Form zu finden, also sowohl dem einfachen als auch in dem qualifizierten Zeugnis.

Überschrift

Eigentlich ein Detail, aber trotzdem wichtig: Die passende Überschrift. Nur wenn Sie die über das Dokument setzen, ist auf einen Blick klar worum es sich handelt. Überschrieben wird es entweder als Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis. Eine Unterscheidung zwischen einfachem und qualifizierten Inhalt gibt es bei der Überschrift nicht.

Einleitung

Jedes Zeugnis muss mit einer passenden Einleitung bedacht werden. Da ist weniger das künstlerische Talent gefragt. Es ist im einfachsten Fall die formelle Nennung relevanter Rahmendaten. Dazu gehören die Anrede (Herr/Frau), der vollständige Name, das Geburtsdatum und ggf. Ort, der Ausbildungsberuf, Beginn und Ende der Ausbildung sowie eine optionale Beschreibung der Firma. So könnte eine Firma zum Beispiel ihr Fachgebiet nennen. Beispiel:

Herr Max Mustermann, geboren am 25.12.xxxx in Musterstadt, hat vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2028 in der Muster GmbH, einem Betrieb für Feuerverzinkungen, eine Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert.

Hier darf natürlich in einem qualifizierten Zeugnis auch auf Erfolg hingewiesen werden. Die eigentliche Bewertung folgt aber in der Regel später.

Tätigkeitsbeschreibung

Im Anschluss folgt, in einem eigenen Absatz und optimaler Weise in Form einer Stichpunktliste, eine Beschreibung der Tätigkeiten und Schwerpunkte. Es bietet sich an hier die Kernaufgaben in den Fokus zu rücken. Mehr als drei oder vier Schwerpunkte sollten nicht genannt werden. Es soll kein Bericht oder Protokoll sein. Der Leser soll sich ein Bild über die Beschäftigung machen können.

Bis hierher sind qualifiziertes und einfaches Ausbildungszeugnis eigentlich identisch zu behandeln.

Leistungsbeurteilung

Die Abgrenzung zwischen den beiden Zeugnisformen ergibt sich aus diesem Punkt. Im qualifizierten Zeugnis folgt nun die Leistungsbeurteilung. Darauf verzichtet das einfache Arbeitszeugnis vollständig.

Berücksichtigt wird bei der Einschätzung und Bewertung die gesamte Dauer der Ausbildung. Einzelne Ausrutscher, egal ob nach oben oder unten, sollten nicht zu sehr ins Gewicht fallen. Zur ausführlichen Beurteilung gehören:

  • Der gezeigte Leistungswille, das Engagement und das allgemeine Interesse an den Aufgaben.
  • Die Auffassungsgabe, das Denk- und Urteilsvermögen sowie die Belastbarkeit.
  • Auch Kreativität, Geschicklichkeit und Mitdenken sind zu berücksichtigen.
  • Rein fachliche Aspekte: die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
  • Wie selbstständig, sorgfältig und zuverlässig arbeitet der/die Auszubildende?
  • Wie erfolgreich wurden Arbeiten umgesetzt (Termine, Qualität und Quantität)?
  • Eine zusammenfassende Einschätzung.

Es muss nicht jeder der Aspekte gesondert angesprochen werden. Allerdings sollten alle diese Bereiche berücksichtigt werden, gerade in der frei zu formulierenden Einschätzung am Ende.

Das gezeigte Verhalten

Auch das Verhalten im Betrieb ist ein Faktor im qualifizierenden Zeugnis. Das gilt gegenüber Kollegen und Angestellten. Gleichermaßen ist auch das Verhalten gegenüber Vorgesetzten zu beurteilen. Wichtig: Es geht ausschließlich um das Verhalten im Betrieb. Außerdienstliches Verhalten ist ausdrücklich nicht zu berücksichtigen.

Im Zeugnis selbst sollte stets die Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten zuerst genannt werden. In umgekehrter Reihenfolge wird dies oft als Abwertung interpretiert. Optimal: …Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Angestellten war…

Neben der Reihenfolge ist es wichtig, dass beide Personengruppen erwähnt werden. Ansonsten ist dies ein Beleg für Probleme und Schwierigkeiten mit nicht genannten Personen. Im fertigen Zeugnis also unbedingt auf Vollständigkeit achten!

Grund für die Beendigung

Der Grund für das Beenden der Ausbildung darf nur auf Wunsch vom Auszubildenden genannt werden. Kündigt er selbst oder muss aus betriebsbedingten Gründen das Unternehmen verlassen, ist das ausdrücklich zu nennen. Ansonsten kann es als verhaltensbedingte Kündigung missverstanden werden. Das würde der zukünftigen Karriere Steine in den Weg legen.

Eine Schlussformel

In keinem Fall fehlen darf die Schlussformel unter dem Zeugnis. Hier wird für die Zusammenarbeit gedankt, der Fortgang bedauert und für die berufliche und private Zukunft Wünsche ausgesprochen. Das sollte nicht als Floskel betrachtet werden. Für die zu entnehmende Beurteilung sind diese Formalitäten von hoher Bedeutung. Fehlen die persönlichen Worte, geht der Leser evt. von Schwierigkeiten auf menschlicher Ebene aus.

Unterschrift

Der Betrieb muss das Zeugnis handschriftlich unterschreiben. Außerdem wird hier in der Regel der Firmenstempel gesetzt. Anzugeben sind in der Regel die folgenden Angaben:

  • Ort und Datum der Unterzeichnung
  • Name des oder der unterzeichnenden Person
  • Hinweise auf die Vertretungsmacht (i.A. bzw. i.V.)

Die Unterschrift ist unter jeder Zeugnisform zwingend erforderlich.

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