Ein Vermieter ist, genau wie jeder andere Unternehmer auch, daran interessiert das wirtschaftliche Risiko möglichst gering zu halten. Man kann auch davon sprechen, dass natürlich lieber kalkulierbare Risiken eingegangen werden. Gerade im Bereich der Immobilien haben sich einige Trends durchgesetzt, die in dieser Hinsicht zwar keine absolute Sicherheit bringen, aber mögliche Risiken einschränken. Die Rede ist zum einen davon, über die sogenannte Mieterselbstauskunft Details zur finanziellen Situation des Mieters zu erfragen. Ein weiteres Instrument, was vor mehreren Jahren noch häufiger genutzt wurde, aber mittlerweile wieder mehr „im Kommen“ ist, ist die Vermieterbescheinigung. Und genau dafür bieten wir hier eine Vorlage an.
Vermieterbescheinigung herunterladen
Unsere Vermieterbescheinigung können Sie über das Formular per E-Mail anfordern und herunterladen. Sie steht in verschiedenen Dateiformaten (Word/PDF) für Sie bereit. Die Downloads stellen wir auf einer separaten Seite bereit. Da unsere Vorlagen durch Werbung finanziert werden, ist lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter erforderlich, den Sie jederzeit wieder abmelden können.
Inhalte der Bescheinigung
Das ein neuer Vermieter eine Vermieterbescheinigung verlangt, ist nicht ungewöhnlich, wenn auch nicht (mehr) Gang und Gebe. Grundsätzlich dient sie gleich mehreren Zwecken. Sie wird, gebunden an den Namen und jetzige Adresse des Mieters, vom Vermieter ausgestellt. Ggf. kann der Mieter bereits alle notwendigen Daten eintragen und nur noch eine Unterschrift einholen. Eingetragen wird auch, seit wann das Mietverhältnis besteht.
Die erste Auskunft, die das Formular ermöglicht, ist die Frage wer das jetzige Mietverhältnis aufgelöst hat. Ggf. wurde dies durch den Vermieter beendet? Das kann, muss aber natürlich nicht, ein Zeichen für vorgefallene Probleme sein. Um genauere Auskunft zu geben, wird in der Regel der Kündigungsgrund eingetragen. Ggf. ist aber das bisherige Mietverhältnis ungekündigt. Auch dies würde aus unserer ausgefüllten Vermieterbescheinigung hervorgehen.
Ebenso enthalten sind Fragen zum gezeigten Verhalten der Person(en) als Mieter. Sind Sie den Pflichten im Vertrag nachgekommen? Dazu könnten zum Beispiel die Säuberung eines gemeinsamen Treppenhauses oder bei Schnee der Winterdienst gehören. In der Regel werden diese Pflichten auf alle Parteien im Haus gleichmäßig verteilt. Auch Verstöße gegen die Hausordnung werden in der Bescheinigung abgefragt.
Zu guter letzt wird auch noch ein finanzieller Aspekt abgedeckt, der gerade für den Vermieter ein rotes Tuch sein kann. Es geht dabei um mögliche Forderungen, die noch offen sind. Hat ein Mieter bereits Mietschulden, ist die Gefahr, dass weitere bei dem neuen Mietvertrag entstehen könnten.
Probleme aus Mietersicht
Ein großer Nachteil ergibt sich besonders für den Mieter. Nicht immer ist es günstig, wenn der jetzige Vermieter von den Kündigungsabsichten eines Mieters erfährt. In aller Regel ist natürlich möglich über Kommunikation klarzustellen, dass der generelle Wunsch besteht eine neue Wohnung zu suchen. Aber gerade wenn die Situation zwischen Mieter und Vermieter nicht mehr so gut ist, kann der Wunsch bestehen den Umzug bis zur endgültigen Kündigung vor dem Vermieter geheim zu halten. In dem Fall wäre eine Vermieterbescheinigung natürlich mehr als ungünstig.
Ein weiterer Punkt ist: Der BGH hat entschieden (BGH VIII ZR 238/08), dass ein Vermieter nicht verpflichtet ist, eine solche Bescheinigung auf Wunsch des Mieters auszustellen. In diesem Fall muss der neue Vermieter entweder akzeptieren, dass dieses Dokument nicht ausgestellt wird. Alternativ kann er nur das Vertrauen in den Mieter verweigern und ihm die Wohnung verwehren.
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