Arbeitsbeurteilung: So wird das Zeugnis ein Erfolg

Arbeitsbeurteilung
Wenn Sie mit der Arbeitsbeurteilung durch den Chef unzufrieden sind, können sie in einigen Fällen selbst eine Beurteilung schreiben.

Wenn ein Arbeitsvertrag gekündigt wird oder aufgrund einer ausgelaufenen Befristung endet, haben Arbeitnehmer das Recht auf eine Beurteilung durch den Chef. In einigen Fällen bekommt der Arbeitnehmer selbst die Gelegenheit, die Beurteilung zu schreiben. Für diesen Fall kann es sehr nützlich sein, wenn Sie die wichtigsten Formulierungen und Regelungen kennen…

Arbeitsbeurteilung: Achten Sie darauf, was fehlt

Die meisten Arbeitnehmer haben vielleicht nicht viel Erfahrung damit, eine Arbeitsbeurteilung zu bewerten. Denn viele Arbeitnehmer wechseln nur alle paar Jahre den Arbeitgeber – wenn überhaupt. Daher haben sie häufig noch nicht viele Arbeitsbeurteilungen gesehen.

Ein Grund mehr, sich mit dem Thema zu befassen. Denn der Personaler bei dem potenziell neuen Arbeitgeber kennt sich sicherlich mit Arbeitsbeurteilungen aus und weiß, wie sie zu lesen ist.

Daher unser Tipp: Schauen Sie sich Ihre Arbeitsbeurteilung genau an. Dazu gehört übrigens auch zu überprüfen, was fehlt. Denn Personaler schreiben häufig nicht, was sie gestört hat, sondern lassen die betreffenden Dinge einfach komplett weg.

Beispiel für fehlende Angaben

Bevor Sie die Arbeitsbeurteilung zu Ihren Bewerbungsunterlagen heften, achten Sie darauf, dass die dort genannten Erfolge auch zu ihrem Lebenslauf passen. Unter Umständen hat ihr ehemaliger Arbeitgeber Leistungen ausgelassen, die Sie für wichtig erachten. In diesem Fall sollten Sie zunächst klären, ob das Zeugnis geändert werden kann, bevor Sie es für eine Bewerbung nutzen.

Daneben sollte das Zeugnis unbedingt auf Firmenpapier gedruckt sein. Kommt es nämlich auf einem einfachen weißen Blatt Papier daher, wirkt es leider etwas unprofessionell. Auch das sollten Sie vermeiden und Ihren Arbeitgeber darum bitten, offizielles Papier mit dem Firmenlogo zu nutzen.

Arbeitsbeurteilung: So klappt’s mit dem Arbeitszeugnis

Wenn Ihnen ihr Arbeitgeber die Chance gibt, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben, sollten Sie diese Gelegenheit unbedingt nutzen – und zwar bestmöglich.

Das geht so:

Der Aufbau der Arbeitsbeurteilung: Bestimmte Angaben gehören unbedingt in die Arbeitsbeurteilung hinein. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie an alles denken. Denn: Fehlende Angaben können den Personaler stutzig machen. Was Sie auf keinen Fall vergessen sollten, sind:

  1. Überschrift (Arbeitszeugnis oder Arbeitsbeurteilung)
  2. Angaben zu Ihrer Person
  3. Beschäftigungsdauer (achten Sie darauf, dass diese mit den Angaben in ihrem Lebenslauf übereinstimmt)
  4. Beschreibung der Tätigkeit
  5. Beurteilung des Arbeitgebers. Diese ist in verschiedene Unterpunkte aufgeteilt. Dazu gehören:
  • Arbeitsbereitschaft
  • Arbeitsweise
  • persönliches Vermögen
  • spezielle Kenntnisse
  • besondere Fertigkeiten
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern (auch Kunden bei einem Job mit Kundenkontakt)

Gründe für das Ausscheiden: Wer hat den Arbeitsvertrag gekündigt? Gab es unter Umständen wirtschaftliche Probleme im Unternehmen, die die Kündigung des Arbeitgebers notwendig machten?

Schlussformel: In der Regel äußert der Arbeitgeber hier noch einmal, dass er es bedauert, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt und wünscht Ihnen für ihre weitere berufliche und private Zukunft alles Gute.

Unterschrift mit korrekter Positionsbezeichnung: Eine Arbeitsbeurteilung ist nur komplett, wenn der Arbeitgeber unterschreibt. Dazu gehört auch der Ort und das Datum.

Arbeitszeugnis selbst schreiben: Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie an die genannten Formalitäten achten, haben Sie bereits ein gutes Gerüst, um Ihre Arbeitsbeurteilung selbst zu schreiben. Ein paar weitere Tipps sollten Sie trotzdem kennen:

  1. Achten Sie auf Korrektheit: Die Arbeitsbeurteilung ist der Nachweis über Ihre Arbeitsleistung. Das bedeutet, dass Ihr neuer Arbeitgeber sie interessiert lesen wird. Wenn sich darin Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler finden, macht das einen schlechten Eindruck. Lesen Sie daher die Arbeitsbeurteilung mehrmals sorgfältig durch. Im Idealfall lassen Sie Bekannte und Freunde auch noch einmal drüber schauen.
  2. Bleiben Sie bei der Wahrheit: Auch wenn Sie ihre Arbeitsbeurteilung selbst verfassen dürfen, sollten Sie ihrer Fantasie Einhalt gebieten. Es bringt nichts, wenn Sie sich über den grünen Klee loben, ihre Leistungen aber nicht der Realität entsprechen. Beim neuen Arbeitgeber wird schnell auffallen, was Sie können und was nicht. Und falsche Angaben in der Bewerbung können ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

 

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