Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft - Formular auf Klemmbrett wird ausgefülltDie Mieterselbstauskunft gehört in den Bereich des Mietrechts. Hier geht es allgemein um einen Fragebogen, in der ein Mieter verschiedene Fragen zu seiner Person gestellt bekommt. Dabei drängt sich natürlich sofort die Frage auf, ob und in welchem Rahmen dies rechtens ist. Die Antwort hierauf ist relativ einfach. Es gibt tatsächlich eine Offenbarungspflicht, zumindest in den Punkten, die für den Vermieter für seine wirtschaftlichen Interessen von Belang sind. Die Grenze ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre des möglichen Mieters. Außerdem sind Angaben, die keine Auswirkung auf das Mietverhältnis und die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters haben, fehl am Platz. Die sexuelle ebenso wie die religiöse Orientierung. Wir bieten Ihnen hier Informationen und ein entsprechendes Formular an.

Mieterselbstauskunft als Beispielformular

Unser Formular zur Selbstauskunft stellen wir Ihnen in den Formaten Microsoft Word, OpenOffice und PDF zur Verfügung. Der Download ist einfach per E-Mail Anforderung möglich. Die Downloads stellen wir auf einer separaten Seite bereit. Einfach die passende Vorlage auswählen und herunterladen.

Selbstauskunft Mieter








Berechtigte Interessen des Vermieters

Abgefragt werden dürfen im Rahmen der Mieterselbstauskunft Punkte, die wirtschaftliche Relevanz für den Vermieter haben. Dazu gehört das Wissen über Insolvenzverfahren oder Pfändungen. Auch Mietschulden, die durch die vorherigen Mietverhältnisse entstanden sind, gehören dazu. Ebenso auch ob ein Räumungsverfahren vorliegt und zu guter Letzt auch eidesstattliche Versicherungen. Durch die Angaben von diesen doch sehr relevanten Informationen ist es nun leichter für den Vermieter eine Entscheidung zu Gunsten des Mieters zu treffen oder eben sich gegen den Mieter zu entscheiden. Im Falle dass ein Mieter in diesen Punkten falsche Angaben macht, kann dies zur Kündigung oder Anfechtung des abgeschlossenen Mietvertrages führen.

Folgen einer falschen oder verweigerten Auskunft

Sollte der Mieter zur Offenbarungspflicht der Mieterselbstauskunft schweigen, und ein Mietvertrag trotzdem zustande kommen, so kann der Mietvertrag auf Grund von arglistiger Täuschung angefochten werden. Gleiches gilt natürlich, wenn bewusst Falschangaben gemacht werden. Der Mieter darf  derartige Probleme der Vergangenheit nicht verschweigen. Normalerweise wird hier jedoch der Vermieter das Schweigen auf seine Weise interpretieren.

Schutz des Mieters

Auch existiert ein Datenschutz zu Gunsten des Mieters. Da der Mieter diese privaten Angaben bei der Mieterselbstauskunft nur gemacht hat, mit dem Ziel einen Mietvertrag abzuschließen, und sollte nun dieser nicht zustande kommen. So ist der Vermieter verpflichtet die gesamten Daten an den Mieter wieder zurück zu geben oder alle Daten selbstständig zu vernichten. Er darf sie in diesem Fall nicht aufbewahren. Dies würde eine Verletzung des Datenschutzes zur Folge haben.

Weiters stellt sich die Frage, wie es um die Beantwortung persönlicher Fragen steht. Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte. Sollte nun der Vermieter solche Fragen stellen, so hat keine Antwort oder auch eine falsche Antwort keine Konsequenzen für den Mieter. Da dieser zur Beantwortung nicht verpflichtet ist. Hinzu kommt, dass es aus Sicht des Vermieters aber auch nicht Unrecht ist, solche Fragen zu stellen.

Generell ist zu erwähnen, dass ein guter Mieter sicherlich nichts zu verbergen hat und eine Mieterselbstauskunft sicherlich ohne Probleme beantworten kann. Natürlich kann der Mieter die Antwort auf bestimmte, für den Vermieter unrelevanten Fragen verweigern. Es obliegt nun dem Vermieter daraus zu kombinieren. Die optimalste Lösung liegt wohl auch darin, dem Vermieter zusätzlich auch eine Vormieterbescheinigung anzubieten, um besonderes Vertrauen aufzubauen. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung des vorigen Vermieters, dass die Miete immer pünktlich einbezahlt wurde und der Mieter in seinem Verhalten unauffällig blieb.

 

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