Wer heute eine Kur beantragen möchte, muss einiges beachten. Krankenkassen und Ärzte geben einige Tipps. Wir haben die Übersicht.
Eine Kur beantragen: Die Gründe
Die heutige Zeit bringt so manches zivilisatorische Zipperlein mit sich. Jeder, der beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist oder viel Zeit im Büro vor dem PC verbringt, kann wahrscheinlich ein Lied davon singen. Ehe man sich versieht zwickt und schmerzt der Rücken, die Knie tun weh und der Nacken ist so steif wie ein Drahtseil. Glück hat der, bei dem Schmerzen nur vorübergehend sind. Oder auch Diejenigen, denen ein Besuch im Fitnessstudio noch hilft. Vielen ist dieses Glück aber nicht beschienen und allzu oft entwickelt sich das vorübergehende Zwicken zu chronischen, also dauerhaften Schmerzen. Dann wird es definitiv Zeit für einen Arztbesuch. Dieser wird die Symptome der Beschwerden abschätzen und unter Umständen eine Kur empfehlen.
Eine Kur beantragen: So soll sie helfen
Die Kur dient im Allgemeinen entweder der unterstützenden Behandlung eines chronischen Prozesses und hat die Linderung oder die Heilung der Erkrankung zum Ziel. Eine Kur kann aber auch im Anschluss an eine Heilung verordnet werden, um dem Körper die nötige Ruhe nach dem anstrengenden Heilungsprozess zu geben. Damit kann man auch gleichzeitig vorbeugend ein erneutes Auftreten der Beschwerden verhindern.
Natürlich sind für den Heilungserfolg die Auswahl der richtigen Therapiebausteine und die Begleitung durch einen Arzt unerlässlich. Nur dadurch kann die Kur auch die optimale Wirkung erzielen. Somit können die körperlichen Beschwerden gemindert oder geheilt werden und gleichzeitig die geistigen Kräfte gestärkt werden um ein besseres Verständnis für den eigenen Körper und ein gesundheitsbewussteres Handeln zu erreichen.
Das passiert, wenn Sie eine Kur beantragen
Sobald Ihr behandelnder Arzt Ihnen die Notwendigkeit einer Kur bescheinigt hat, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Arzt und Patient entscheiden gemeinsam, ob eine Reha- oder Vorsorgekur notwendig ist und ob die Kur ambulant oder stationär sein soll. Vorsorge soll vorbeugend Wirkungen und Reha wird zur Linderung bestehender Beschwerden eingesetzt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen ganzen Katalog an Kuren an, die von den Kassen übernommen werden. Generell gelten folgende Bedingungen:
- Maßnahmen die stationär erfolgen erfordern eine Zuzahlung des Patienten in Höhe von 10 € pro Tag.
- Ambulante Maßnahmen erfordern ebenfalls Zuzahlungen wie folgt: Die Beratung durch einen Kurarzt veranschlagen 10 € sowie weitere 10 € für jede verordnete Kurmittelanwendung. Hier kann ein vom Arzt ausgestelltes Rezept über bestimmte Heilanwendungen eine geringere Zuzahlung bewirken. Hinzu kommt, dass der Patient 10 % der Heilmittelkosten übernehmen muss und die Krankenkasse den restlichen Betrag von 90 % übernimmt. Die Grenze der Zuzahlungen beträgt allerdings 2 % des Brutto-Familieneinkommens, bzw. 1 % bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung.
- Zusätzlich fallen auch Kosten für die Unterbringung und Vergeltung an. Manchmal übernehmen die Krankenkassen diese Kosten. Erwachsene erhalten Zuschüsse von bis zu 13 € pro Tag.
Eine Kur beantragen: Die Anträge
Die benötigten Anträge finden Sie entweder direkt bei Ihrem Arzt, wenn es um Reha-Kuren geht oder bei Ihrer Krankenkasse falls es sich um eine Vorsorge-Kur handelt. Diese Anträge füllen Sie am Besten gemeinsam mit Ihrem Arzt aus und senden diese an Ihre Krankenkasse. Kontaktieren Sie bei Fragen immer die Krankenkasse. So können Sie mögliche Fehler und Missverständnisse vermeiden. Die gilt insbesondere falls eine Mutter-Kind-Kur in Frage kommt, da sich hier die Regelungen bei den einzelnen Krankenkassen teils deutlich unterscheiden. Weitere Institutionen, die neben der Krankenkasse für die Übernahme und Bewilligung einer Kur verantwortlich sein können, sind zum Beispiel die Rentenversicherungen aber auch Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen.
Wenn Sie den Antrag ausgefüllt und abgeschickt haben und von der Krankenkasse übernommen werden soll, wird der Antrag von einer amtlichen Stelle geprüft. Ein Amtsarzt überprüft in diesem Fall, ob die Kur medizinisch notwendig ist. Dazu überprüft der Arzt zum Beispiel die Krankenakte und die Leidensgeschichte des Patienten.
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