Wer sich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben möchte, benötigt oftmals von seinem derzeitigen Arbeitsgeber ein Zwischenzeugnis. Es gilt allerdings abzuwägen, ob Sie sich ein Zeugnis ausstellen lassen. Wenn Sie die Arbeitsstelle nicht wechseln, erzeugen Sie in jedem Fall aufsehen. Viele Arbeitgeber tun sich allerdings mit der Erstellung von einem Zwischenzeugnis nicht ganz leicht und sind froh, wenn sie ein Zwischenzeugnis Muster haben, an dem sie sich orientieren können. Genau dies bieten wir hier an.
Zwischenzeugnis Muster herunterladen
Über das folgende Formular kann unser Muster per E-Mail angefordert werden. Es steht kostenfrei zu Ihrer Verfügung. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir keinerlei Haftung für die Dokumente übernehmen können.
Auf was ist im Zwischenzeugnis zu achten?
Das Zwischenzeugnis muss alle wesentlichen Daten enthalten, die in einem Zeugnis vorhanden sein müssen. In diesem Bezug unterscheidet es sich nicht von einem Abschlusszeugnis. Wichtig jedoch: Bei einem abschließenden Zeugnis hinterlegen Sie die Arbeitszeugnis Formulierungen so, dass über die Vergangenheitsform deutlich wird, das Arbeitsverhältnis ist beendet. Bei einem Zwischenzeugnis hingegen bleiben Sie in der Gegenwart, da das Verhältnis weiter besteht.
Beispiel für ein Zwischenzeugnis
In das Zeugnis muss der Name des Arbeitnehmers samt Geburtsdatum, das Eintrittsdatum und die Firma samt Ort. Dann folgt der Zeitraum in der der Arbeitnehmer welche Position bekleidet hat und als was er in dem Job eingesetzt wurde. Beispielsweise kann im Zwischenzeugnis stehen, „Herr/Frau xy war vom 01.01.2000 bis 31.10.2011 als Assistent der Geschäftsführung eingesetzt. Seit 01.01.2011 bekleidet er den Posten des persönlichen Assistenten“.
Darauf folgt im Zwischenzeugnis, welche Aufgaben der Arbeitnehmer in dieser Funktion übernimmt. Sie werden stichpunktartig untereinander aufgezählt. Diese sowie die folgenden Empfehlungen, sind selbstverständlich alle bereits in unserer Vorlage berücksichtigt worden.
Danach folgt eine Beschreibung über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und seine Eigenschaften. Es wird bewertet wie hoch seine Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft, wie ausdauernd und belastbar er ist. Auch ob er unter schwierigen Arbeitsbedingungen alle seine Aufgaben bewältigen kann und wie zufriedenstellend. Ein Hinweis auf Fachkenntnisse, sowie auf Kenntnisse aus anderen Gebieten, die er in seine Arbeit mit einbringt, dürfen nicht fehlen. Wie gewissenhaft und eigenverantwortlich arbeitet der Mitarbeiter, wie hat er neue Aufgaben bewältigt? Hält er Termine ein und liefert er auch unter Druck sehr gute Qualitätserfolge ab? Damit kann eine Einschätzung erfolgen wie belastbar, termintreu und gewissenhaft der Mitarbeiter ist. Wie Sie sehen, ist der Inhalt individuell. Unser Muster kann also immer nur eine Grundlage, keine fertigen Formulierungen, bieten.
Weiterhin wird auf die soziale Kompetenz des Mitarbeiters eingegangen, wie sein Umgang mit Kunden und Kollegen ist. Zum Schluss folgt die Beurteilung in Form einer Note, die allerdings nicht als solche auf einem Zeugnis erscheint. Hier muss zwischen den Zeilen gelesen werden. Beispielsweise ist ein „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ eine Eins, ein „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ eine Zwei und so weiter. Den letzten Satz bildet die Erklärung, warum der Mitarbeiter das Zwischenzeugnis bekommt, verbunden mit dem Dank für die gute Arbeit. Auch hierzu finden Sie ein Beispiel in unserem Musterzeugnis.
Gründe für ein Zwischenzeugnis
Bei einem Wechsel des Vorgesetzten wird dem Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis erstellt, da er so noch die Bewertung seines bisherigen Vorgesetzten bekommt. Der Mitarbeiter kann auch selbst von seinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er es für eine Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber benötigt. Allerdings kann der derzeitige Arbeitgeber dadurch misstrauisch werden, warum der Mitarbeiter das Zeugnis möchte, wenn er noch nicht gekündigt hat. Je nach Verhältnis mit dem Arbeitgeber ist es sinnvoll, hier absolut ehrlich zu sein und zu sagen, warum das Zwischenzeugnis gewünscht wird. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter kann im ungünstigsten Fall dadurch allerdings leiden.
Zwischenzeugnis für Bewerbungen
Wer sich beruflich verändern möchte, der tut dies in der Regel noch aus einem Angestelltenverhältnis heraus und kündigt seinen bisherigen Job erst dann, wenn eine neue Stelle gefunden ist. In einem solchen Fall haben Sie keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das wird erst nach Ende der Tätigkeit in einem Unternehmen ausgestellt und an den Arbeitnehmer übergeben. Sie haben jedoch das Recht auf ein Zwischenzeugnis, wenn feststeht, dass Sie sich bewerben möchten. Das gilt übrigens auch dann, wenn Ihr Chef oder Abteilungsleiter das Unternehmen verlässt und Sie einen neuen Chef bekommen.
Bitten Sie hierzu einfach Ihren Chef oder die Personalabteilung um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses und setzen Sie dazu eine faire Frist. In der Regel erhalten Sie in der von Ihnen gesetzten Frist das Zwischenzeugnis und können dieses Zeugnis den Bewerbungen beilegen. Händigt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Zwischenzeugnis nicht aus, dann fordern Sie ihn erneut auf. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung und können Ihren Chef oder die Personalabteilung auch darauf hinweisen, dass Ihnen ein solches Zeugnis zusteht.
Warum ist ein Zwischenzeugnis bei Bewerbungen sinnvoll?
Für einen potenziellen Arbeitgeber ist ein Zwischenzeugnis eine Auskunft über Ihre Leistungsbereitschaft, Ihre Fähigkeiten und Ihr Engagement. Deshalb legen viele Arbeitgeber großen Wert auf ein Zwischenzeugnis oder ein Arbeitszeugnis und berücksichtigen Bewerbungen ohne solche Zeugnisse nicht mehr oder machen sie zur zweiten Wahl. Aus der Sicht eines Arbeitgebers ist das durchaus nachvollziehbar, schließlich kann er sich anhand eines Zeugnisses ein Bild von Ihnen machen und damit deutlich besser abschätzen, ob Sie in das Unternehmen passen. Mit einem Zwischenzeugnis steigern Sie deshalb Ihre Chancen bei der Arbeitssuche. Fügen Sie einer Bewerbung jedoch nie das Original bei, sondern fertigen Sie eine Kopie des Zeugnisses an und legen Sie nur die Kopie bei. Nicht immer erhalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zurück und Ihr Arbeitszeugnis wäre in einem solchen Fall verloren.
Zwischenzeugnis Anspruch
Eine Frage, welche sich speziell in einem „angespannten“ Arbeitsumfeld öfter stellt, ist die Frage nach einem Zwischenzeugnis Anspruch. In der Regel stellt sich kein Arbeitgeber quer, wenn eine Anfrage für ein Zwischenzeugnis bei ihm eingeht. Aber, es gibt natürlich auch Ausnahmen von der Regel.
Rechtlicher Anspruch
Der Gesetzgeber hat in §109 GewO explizit vorgesehen, dass am Ende des Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht. Ein Zwischenzeugnis ist jedoch keine abschließende Beurteilung, selbst wenn ein Jobwechsel zeitnah erfolgen sollte.
In verschiedenen Tarifverträgen wird der Zwischenzeugnis Anspruch unmittelbar geregelt. Wenn Sie also einen Tarifvertrag haben, können Sie diesem die Rahmenbedingung ihrer Situation entnehmen. Wer keinen Tarifvertrag hat, kann unter Umständen dennoch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Dafür müssen jedoch spezielle Gründe vorliegen. Dies können z.B. sein:
- Ein neuer Vorgesetzter oder Abteilungsleiter wird installiert.
- Es erfolgt eine Versetzung in eine neue Abteilung.
- Ihr Betrieb wird neu strukturiert.
- Das Unternehmen wurde aufgekauft und in ein anderes integriert.
- Bewerbung bei einem anderen Unternehmen.
Die Chancen stehen für Arbeitnehmer also nicht schlecht. Es gibt noch weitere Situationen, in denen ein Zwischenzeugnis Anspruch bestehen kann. So werden hin und wieder aktuelle Zwischenzeugnisse auch außerhalb der Arbeitswelt angefragt. Wer einen größeren Kredit aufnehmen möchte, muss unter Umständen mit einer Bitte um das Zwischenzeugnis rechnen. Ebenfalls kann es sein, dass bestimmte Fort- und Ausbildungen nur mit einem Zwischenzeugnis besucht werden können. Ist die Fortbildung betrieblich, wird jedoch ohnehin keine Frage nach dem Anspruch auftauchen. Ihr Arbeitgeber wünscht ihre Teilnahme ja explizit.
Ansprüche geltend machen
Wenn ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis strikt ablehnen sollte, obwohl Zwischenzeugnis Anspruch besteht, ist offensichtlich etwas grundlegend nicht in Ordnung. Er weiß genau, dass er Sie nicht an den Betrieb fesseln kann. Und immerhin kann man ein Zwischenzeugnis einfach zur Orientierung und Absicherung anfordern. Sollte der Arbeitgeber der Bitte um ein Zwischenzeugnis nicht entsprechen wollen, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Wird das Zwischenzeugnis ohne triftigen Grund angefordert, sollte man mittelfristig vielleicht sogar über einen Wechsel des Arbeitgebers nachdenken. Derartiges Verhalten ist absolut unüblich.
Wir empfehlen ihnen, regelmässig ein Zwischenzeugnis anzufordern. Dies kann in verschiedener Hinsicht sinnvoll sein. Zum einen gibt es dokumentierte Zwischenstände ihrer Leistungen, was bei ggf. auftretenden Problemen in der Zukunft von hohem Nutzen sein kann. Wenn dies regelmässig erfolgt, wäre der Arbeitgeber zudem bei einem tatsächlich geplanten Wechsel des Unternehmens nicht direkt informiert, da Sie ja bereits vorab Zwischenzeugnisse angefordert habe.
Bitte bedenken Sie in jedem Fall: Wir geben lediglich Orientierung und Empfehlungen ab. Eine rechtliche Beratung sowie die Planung weiterer Schritte muss auf die individuelle Situation abgestimmt sein. Dies kann nicht pauschal erfolgen. Auch ob es immer sinnvoll ist per se auf einem Zwischenzeugnis Anspruch zu beharren, obwohl noch keine Ausweichlösung für einen Streitfall gefunden wurde, ist im Einzelfall zu klären. Kontaktieren sie im Zweifel einen Antwort oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Zwischenzeugnis Formulierungen
Im Arbeitszeugnis werden spezielle Bewertungen über Zeugniscodes hinterlegt. Doch jeder Arbeitnehmer kann auch Zwischenzeugnisse bekommt, auf die er unter gewissen Umständen auch einen Anspruch hat. Wie unterscheiden sich Zwischenzeugnis Formulierungen eigentlich von Formulierungen aus dem Arbeitszeugnis? Was wird in einem Zwischenzeugnis anders hinterlegt? Diese Fragen möchten wir in diesem Artikel beantworten.
Zwischenzeugnis als Betreff
Bei all den Abweichungen zwischen Ausdrücken im Zwischenzeugnis und denen in einem normalen Arbeitszeugnis, steckt der Teufel im Kleinen. Ein kleines aber wichtiges Detail, das anders formuliert wird, ist der Betreff. Dort steht statt Arbeitszeugnis in deutlicher Schrift Zwischenzeugnis. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann erst am Ende einer Anstellung ausgestellt werden. Es muss das gesamte Beschäftigungsverhältnis berücksichtigen. Da jedoch der Angestellte weiterhin im Unternehmen arbeitet, kann keine abschließende Bewertung vorgenommen werden. Um hier späteren Lesern ganz deutlich zu machen, dass es sich um ein Zwischenzeugnis handelt, muss es entsprechend als solches ausgezeichnet werden.
Zwischenzeugnis wohlwollend formulieren
Genau wie dies beim Arbeitszeugnis der Fall ist, so muss auch ein Zwischenzeugnis wohlwollender Natur sein. Daher gelten bei einem Zwischenzeugnis grundlegend die gleichen Prinzipien. Es werden auch wieder Zeugniscodes angewandt, welche vom Leser zwischen den Zeilen gelesen werden müssen. Es wird jeweils interpretiert und weitergedacht, was die Formulierungen nicht aussagen. Das klassische Beispiel, „er versucht stets den Anforderungen gerecht zu werden“, ist auch im Zwischenzeugnis genauso zu interpretieren wie im qualifizierten Arbeitszeugnis.
Im Präsenz
Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen einem abschließenden Arbeitszeugnis und einem Zwischenzeugnis ist die gewählte Zeitform. Eine abschließende Bewertung bezieht sich immer auf ein bereits beendetes Anstellungsverhältnis. Dies liegt entsprechend in der Vergangenheit, was bei den Formulierungen entsprechend berücksichtigt wird. Im Arbeitszeugnis müssen also die Formulierungen dies widerspiegeln und in der Vergangenheitsform berichten. Ein Zwischenzeugnis hingegen bezieht sich auf ein aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis. Dies ist nicht beendet worden sondern besteht aktuell und ggf. sogar weiterhin. Daher werden Zwischenzeugnis Formulierungen im Präsenz geschrieben, wodurch ganz klar ausgedrückt wird, dass das Anstellungsverhältnis weiterhin besteht.
Formulierungen für Grußformel
Wird am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausgestellt, wird am Ende im Idealfall eine Grußformel hinterlegt. Man bedankt sich für alle erbrachten Leistungen, die gute Zusammenarbeit und wünscht dem ehemaligen Arbeitnehmer für den weiteren Weg alles erdenklich Gute. Das ist ein Indikator für ein positives Verhältnis. Fehlt eine solche Grußformel, wertet es das Arbeitszeugnis ab. Auch im Zwischenzeugnis dürfen solche Formeln nicht fehlen. Allerdings dankt man nicht für alle erbrachten Leistungen. Die Formulierungen müssen an der Stelle reflektieren, jedoch klar machen das lediglich für die bisherigen Leistungen gedankt wird. Das impliziert, dass natürlich noch weitere Leistungen erwartet werden. So bekräftigt man, dass weitere Leistungen Folgen sollen und der Arbeitsvertrag fortgeführt werden soll. Ein Zeichen dafür, dass die Beziehung und die Leistungen stimmen. Zudem wünscht man nicht für den weiteren Weg alles Gute. Das klingt nicht danach, dass der weitere Weg noch mit dem aktuellen Unternehmen zu tun hat. Hier wird stattdessen der Wunsch bekräftigt, die erfolgreiche Zusammenarbeit weiterhin fortzuführen.