Eines der am häufigsten gehandelten Objekte bei Internetauktionen, Kleinanzeigen in Zeitungen und Anzeigenmärkten im Internet, sind Autos. Wir bieten unter anderem auch deshalb unseren Auto Kaufvertrag an, denn häufig werden diese Geschäfte gänzlich ohne Vertrag abgewickelt. Das ist jedoch ein großes Risiko, wie wir später noch zeigen werden. Außerdem haben wir auch einige Informationen für Käufer, in denen wir zeigen was es zu beachten gilt. Gerade bei Gebrauchtwagen gilt es auch einen genauen Blick „hinter die Kulissen“ zu werfen.
Auto Kaufvertrag als Muster herunterladen
Der Autokaufvertrag steht kostenlos bereit. Wir erwähnt sollte er unbedingt aufgesetzt werden, egal ob mit unserer Vorlage oder einem anderen Vordruck. Ohne solche Bestätigung kann es zu ernsthaften Konsequenzen kommen. Wichtig auch: fertigen Sie eine doppelte Ausführung an. Sowohl Käufer als auch Verkäufer benötigen eine entsprechende Kopie, sodass beide Parteien die vereinbarten Rahmenbedingungen als Bestätigung hinterlegen können. Jede Kopie muss von dem Autoverkäufer und dem Kunden von den jeweiligen Vertretern unterschrieben werden.
Sie erhalten unseren Standard-Kaufvertrag im Worddokument und eine umfassende, fünfseitige KFZ-Kaufvertrags-Mustervorlage im PDF-Format für den privaten Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges. Sie können alle notwendigen Angaben direkt in der Mustervorlage eingeben und speichern.
Lukrative Absatzkanäle für Privatverkäufe
Der klassische Weg, bei dem ein alter Wagen in Zahlung gegeben und gemessen an der Schwacke Liste angerechnet wird, ist heute eher die Ausnahme. Es ist viel lukrativer das Auto privat selbst zu verkaufen. Ermöglicht wird das vor allem durch die heutige Reichweite der Auktionsplattformen. Früher waren die privaten Absatzkanäle für den Verkauf von Autos in aller Regel auf regionale Kleinanzeigen beschränkt. Vielleicht gab es auch einige Gebrauchtwagenhändler im Umkreis. Die orientierten sich aber eben auch meist an den Preisen der Schwacke Liste.
Man kann also durchaus davon sprechen, dass der Wettbewerb bei den Kleinanzeigen das Geschäft mit den gebrauchten Autoverkauf belebt hat. Doch eines ist hier ganz wichtig: Vergessen Sie nicht, egal ob als Käufer oder Verkäufer, dass ein Kaufvertrag für das Auto wichtig ist. Nur so bleibt das Geschäft auch nachhaltig sicher.
Risiko beim Gebrauchtwagenhandel
Straften mit gebrauchten PKW sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass in der Realität wirklich vorkommt. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie verkaufen ihren schon relativ alten Gebrauchtwagen, sagen wir einen alten Golf. Das Auto hat seine besten Tage hinter sich, wird wohl auch nicht mehr durch die nächste TÜV-Prüfung kommen. Sie sind froh, noch etwas mehr als 500 Euro zu verdienen. So müssen Sie das Auto auch nicht selbst verschrotten. Der Käufer bezahlt in Bar, es gibt keinen Kaufvertrag zu dem Auto, somit keinen Beleg und auch keinen Beweis. Der Anrufer hat sich nur telefonisch auf die Anzeige gemeldet. Ohne, dass Sie das bemerkt haben, kam der Anruf aus einer Telefonzelle. Sie können also nicht nachvollziehen, wer den Wagen gekauft hat.
Was passiert, wenn der Käufer eine Straftat begeht? Wenn ggf. sogar wie besprochen das Auto zur Überführung noch auf ihren Namen angemeldet bleibt? Es muss ja nicht einmal ein Banküberfall sein. Das kann schon vergleichsweise harmlose Vergehen problematisch sein. Sollten die zuständigen Behörden bei ihnen „anklopfen“, ist es schon entsprechend einen Beweis in Form vom hier angesprochenen Auto Kaufvertrag vorlegen zu können.
Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
Natürlich sollte man nicht einfach einem Neuwagenhändler vertrauen. Die Rahmenbedingungen sind dabei jedoch viel günstiger, Schäden durch Unfälle sind bei Neuwagen ausgeschlossen und auch auf Verschleiß muss nicht geachtet werden. Der Wagen ist ja neu. Hier gilt es andere Kriterien zu berücksichtigen. Wir haben jedoch einige Punkte gefunden, die Sie beim Gebrauchtwagenkauf beachten sollten. Weitere Inspiration bietet auch die sehr beliebte Gebrauchtwagen-Checkliste vom ADAC.
Ein psychologischer Trick, der allgemein von Verkäufern eingesetzt wird, bezieht sich auf die Knappheit eines Produkts. Im Online-Shop wird gerne direkt beim Preis ein Hinweis hinterlegt „nur noch x Stück verfügbar“ und ähnliches. Hier wird einfach die menschliche Natur angesprochen. Gleiches wird auch bei Verkaufsgesprächen vor-Ort genutzt. Sie müssen sich spontan entscheiden. Der nächste Interessent wartet nur auf den Anruf. Diese und ähnliche Argumentationen sind zwar legitim, sollten aber nicht zu einer Kurzschlussreaktion führen. Erwarten Sie einfach derartige Aussagen und lassen Sie sich nicht überrumpeln.
Ein häufiges Problem: Angaben zu Schäden und möglichen Unfällen. Achten Sie auf eine plausible Erklärung zu Schäden. Achten Sie darauf, ob ggf. nachgebessert wurde oder sogar ausgetauscht. An dieser Stelle kann teilweise nur ein Sachverständiger helfen. Mit speziellen Geräten kann man zum Beispiel die Stärke vom Lack messen und vergleichen. Damit kommt man ggf. getauschten Teilen auf die Spur.
Lassen Sie sich unbedingt alle Aussagen zum Zustand schriftlich im Kaufvertrag zum Auto bestätigen. Nur mündlich ist später der Hinweis auf „unfallfrei“ nicht viel Wert. Vertraglich geregelt und mit Unterschrift bestätigt haben Sie einen Beleg und somit, bei Falschaussagen, später die Möglichkeit auf Schadensersatz zu beharren. Damit sind sogar rechtliche Schritte möglich.
Weitere Warnzeichen: Die strikte Weigerung eine Gebrauchtwagen-Prüfung durchführen zu lassen. Lokale Werkstätten oder auch der ADAC Gebrauchtwagencheck sind hier nur einige Möglichkeiten von vielen. Wenn jemand nichts zu verbergen hat, werden da einfach nur gemachte Angaben bestätigt. Bei einer Weigerung deutet dies auf tiefergehende Probleme oder sogar Falschangaben hin. Auf gar keinen Fall einen Vertrag unterzeichnen!