Eigenhändiges Testament – Checkliste für den Nachlass

Bei einem eigenhändigen Testament sollten Sie sehr gewissenhaft vorgehen.
Bei einem Testament sollten Sie auf verschiedene Dinge genau achten.

Die Deutschen werden viel erben: Über drei Billionen Euro werden Schätzungen zufolge in den nächsten Jahren vererbt werden. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten vor Gericht kommt, sollte das Testament rechtsgültig sein. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

 

 

Öffentliches oder eigenhändiges Testament: Die Unterschiede

Die erste große Entscheidung, die Sie treffen müssen, wenn Sie ein Testament hinterlassen möchten, ist die nach der Form. Also danach, ob das Testament eigenhändig angefertigt oder öffentlich beglaubigt werden soll. Ein eigenhändiges Testament können Sie selbst ganz bequem (und vor allem auch kostenlos) von Zuhause anfertigen. Ein öffentliches Testament dagegen, muss von einem Notar beglaubigt werden – und das lässt er sich natürlich bezahlen. 

Eigenhändiges Testament: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein eigenhändiges Testament (oder ein Berliner Testament) auszusetzen, sollten Sie einige Dinge beachten, damit es später nicht angefochten werden kann:

Testament muss handschriftlich verfasst sein

Das ist wohl der wichtigste Punkt bei einem eigenhändigen Testament. Viele Erblasser gehen nämlich noch immer davon aus, dass es ausreicht, das Testament am PC oder mit der Schreibmaschine zu verfassen und es später einfach nur noch zu unterschreiben. Das ist aber nicht so. Nur wenn das Testament komplett von Hand geschrieben wurde, kann später im Zweifelsfall ein Experte nachweisen, dass es sich tatsächlich um Ihre Handschrift und damit auch um Ihren letzten Willen handelt – oder eben auch nicht.

Übrigens: Falls Sie befürchten, dass Ihre Handschrift zu undeutlich ist, können Sie eine Abschrift, die Sie am PC oder der Schreibmaschine verfasst haben, beilegen. So sollte es keine Probleme geben. 

Unterschrift auf jede Seite

Umfasst Ihr letzter Wille mehr als eine Seite, sollten Sie alle Seiten durchnummerieren und vor allem auch jede Seite handschriftlich unterschreiben. Nur so ist sichergestellt, dass alle Seiten bei der Verlesung des Testaments berücksichtigt werden. 

Ort und Datum nicht vergessen

Auch diese beiden Angaben gehören unbedingt dazu. Zum Zeitpunkt der Niederschrift des Testaments gehört auch, dass Sie angeben, ob sich irgendwo noch ein weiteres Testament befindet. Es könnte ja sein, dass Sie vor einigen Jahren schon einmal ihren letzten Willen festgehalten haben, nun aber nicht mehr wissen, wo Sie das Dokument versteckt haben. Aber auch für andere Fälle gilt: Notieren Sie unbedingt immer, dass es sich bei dem aktuellen Testament um die Variante handelt, nach der der Erblass geregelt werden soll. Tun Sie das nicht, laufen Sie auch in diesem Fall Gefahr, dass das Testament angefochten werden kann. 

Testament muss einen nachvollziehbaren Titel haben 

Das Testament muss auch so betitelt werden. Dabei sind allerdings auch andere eindeutige Überschriften wie „letzter Wille“ zulässig. Wichtig ist, dass aus der Überschrift deutlich wird, das es sich hierbei um den tatsächlich so geplanten letzten Willen handelt. Fehlt die Überschrift, ist das ein Grund dafür, das Testament anzufechten. 

Die Wortwahl ist wichtig 

Dieser Punkt kann vor allem für Laien eine echte Herausforderung sein. Denn wenn das Testament zweideutig formuliert ist, bietet auch das einen Anlass dazu, es anzufechten. Und das kommt leider sehr häufig vor. Steht beispielsweise im letzten Willen, dass Sie Ihr gesamtes Vermögen ihrem Sohn „vermachen“, beutetet das etwas anderes, als wenn Sie Ihr Vermögen vererben würden. 

Viel Vermögen und Immobilien? Lieber zum Notar

Bei großen Summen zum Notar. Da es wirklich viele Fallstricke beim Verfassen des eigenhändigen Testaments gibt, sollten Laien im Zweifel lieber etwas Geld investieren, und das Testament von einem Notar aufsetzen lassen. Gerade bei großem Vermögen, oder wenn mehrere Immobilien vererbt werden sollen, ist das äußerst ratsam. Der Notar wird mit Ihnen ihren letzten Willen genau durchsprechen und so aufsetzen wie Sie das möchten und vor allem, wie es juristisch auch möglich ist. Und trotzdem gilt leider, dass das noch keine Garantier dafür ist, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch genau so umgesetzt wird. 

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