Kaufvertrag für ein Fahrrad

Retro styled sepia image of a vintage bicycle with wooden crateGerade mittel- bis hochpreisige Fahrräder sind häufiger Verkaufsgegenstand bei Internetauktionen und in Kleinanzeigen. Die unterschiedlichsten Gründe bewegen Menschen dazu, ihr altes Rad abzugeben: Ein altes wird durch ein neues ersetzt, die Größe hat sich als nicht optimal herausgestellt oder der gute Vorsatz mit mehr Sport im neuen Jahr ist im Sande verlaufen. Es gibt natürlich noch weit aus mehr, als man hier erfassen könnte. Wichtig dabei jedoch: Ein Großteil der Fahrrad Auktionen und Angebote wird durch Privatverkäufe abgedeckt. Meist wird, wie erwähnt, ein gebrauchtes Zweirad veräußert. Und hier lauern einige Gefahren, sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Wir klären darüber auf und bieten einen Kaufvertrag für Fahrräder.

Kaufvertrag für ein Fahrrad – Download

Vor allen Erläuterungen schon einmal die Downloadlinks. Wir empfehlen jedoch unbedingt auch weiterzulesen, und sich noch einmal über kritische Punkte zu informieren. Dabei ist es egal ob Sie Käufer oder Verkäufer sind. Der Kaufvertrag für Fahrräder kann über das folgende Downloadformular angefordert werden. Sie erhalten den Downloadlink direkt per E-Mail zugechickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist notwendig. Von diesem können Sie sich jederzeit abmelden.








Beim Kauf von Fahrrädern beachten

Wenn man ein neues Fahrrad anschafft, gelten natürlich immer die gleichen Bedingungen. Egal ob gebraucht oder neu: es muss das richtige Rad sein. Doch woran erkennt man ob es „das Richtige“ ist? Folgen Sie unbedingt ihrem „Bauchgefühl“. Man merkt sehr schnell, ob man etwas eher zu- oder eher abgeneigt gegenüber steht. Wenn das erste Gefühl schon nicht passt, wird man später meist enttäuscht sein oder sich sogar ärgern. Doch es gibt auch noch „handfestere Empfehlungen“:

 

  • Achten Sie auf die richtige Größe
  • Passt es zum geplanten Verwendungszweck?
  • Liegt es mittel-/langfristig im Budget? Besteht Gefahr, dass es wieder verkauft werden muss?
  • Hat es ggf. Schäden oder offensichtliche Mängel?
  • Sind die Laufräder in Ordnung?
  • Wurde es stark belastet / viel gefahren?

Lassen Sie der eigenen Fantasie freien Lauf. Es geht darum hier ein wenig zwischen den Zeilen zu lesen und darauf zu achten, dass nicht schon nach kurzer Zeit dem vermeintlichen Spaß „die Luft ausgeht“.

Rechtliche Mängel an Fahrrädern

Wer ein Mountainbike, Renn- oder Triathlonrad kauft, weiß was er tut. Wer jedoch ein Fahrrad für den Alltag kauft, der muss gemäß der Straßenverkehrsordnung verkehrssicher unterwegs sein. Viele nehmen dies auf die leichte Schulter, das kann jedoch im Ernstfall Konsequenzen haben. Mindestens ein Bußgeld könnte bei einer Kontrolle drohen. Noch schlimmer: Bei einem Unfall können Sie zumindest Teilschuld zugesprochen bekommen, selbst wenn sie rein logisch nicht der Verursacher waren.

Häufiger Mängel hier in der Übersicht:

 

  • Klingel vorhanden / funktionstüchtig?
  • Bremse vorne / hinten
  • Scheinwerfer vorne / hinten
  • Reflektoren in den Speichen
  • Reflektoren vorne / hinten
  • Reflektoren in den Pedalen

 

Auf Fahrrad-Diebstahl achten

Ein großes Problem ist leider nach wie vor Fahrraddiebstahl. Das ist auch bei günstigen Fahrrädern ein Problem. Da dort die „Margen“ jedoch in einem schlechten Verhältnis zum Risiko stehen, um dies vorsichtig auszudrücken, werden häufiger teure Räder entwendet und angeboten. Gerade bei Kleinanzeigen muss man wirklich vorsichtig sein, da hier im Endeffekt mit ein wenig Böswilligkeit anonym agiert werden kann.

Unterstützen Sie also derartige Machenschaften nicht! Auffällig ist bereits ein deutlich zu niedriger Preis, gemessen am Zustand des Rades. Niemand verkauft bspw. ein neuwertiges Fahrrad mit einem Neupreis von 2000 Euro aus Nächstenliebe zu einer Verhandlungsbasis von 1000 Euro. Eine erste rote Flagge!

Achten Sie unbedingt auf eine Rechnung. Lassen Sie sich diese zeigen und recherchieren Sie ggf. schon im Vorfeld, ob die nicht ggf. gefälscht ist. Da viele Verbraucher mittlerweile eine Rechnung verlangen, ist gerade ein gefälschter Kaufbelegt in Großstädten ein beliebter Trick. Kommt ihnen etwas komisch vor: Rufen Sie z.B. bei dem Fahrradhändler an. Auf der Rechnung geben Geschäftsleute Kontaktdaten an.

Doch Achtung: Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie es vermeiden den mutmaßlichen Täter zu konfrontieren. Wir unterstützen natürlich Zivilcourage. Das kann jedoch auch jederzeit zu einer reellen Gefahr werden, zumal Sie den möglichen Täter damit in eine Ecke drängen. Deutlich besser: Sie unterzeichnen keinen Kaufvertrag und verbleiben mit freundlichen Grüßen. Einfach aus dem Gespräch zurückziehen und bspw. als Vorwand die Farbe oder Größe des Rades nutzen. In sicherer Entfernung muss natürlich die Polizei informiert werden.

Auf focus.de gibt es dazu einen tollen Artikel: Augen auf beim Radkauf: Wie Sie Hehlerware erkennen.

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