Zwischenmietvertrag

Zwischenmietvertrag - angedeutet durch Aushändigung von SchlüsselWenn ein Mieter zeitweise seine eigene Wohnung nicht benötigt, entstehen natürlich trotzdem die laufenden Kosten. Man ist an den Standort der Wohnung weitestgehend gebunden und nur wenig flexibel. Um auch einmal längere Zeit zu verreisen, bedarf es einer guten finanziellen Basis. Nur so können mehrere Wohngelegenheiten gleichzeitig finanziert werden, oder? Nicht ganz. Eine weitere Option besteht. Die Wohnung, also der Hauptwohnsitz, kann auch an einen Untermieter vermietet werden. Dazu wird ein Zwischenmietvertrag zwischen dem Hauptmieter der Wohnung und dem Untermieter geschlossen. Gegenüber dem Untermieter tritt der Hauptmieter als der Vermieter auf. Und genau für dieses Szenario bieten wir eine Vorlage an.

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Unseren Zwischenmietvertrag können Sie über das Downloadformular anfordern. Er steht in den Dateiformaten OpenOffice, PDF und Word bereit, und ist somit die perfekte Grundlage für jede gängige Office Lösung. Er kann problemlos angepasst und auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Untermietvertrag








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Zwischenmietvertrag nur mit Genehmigung

Bevor überhaupt ein Zwischenmietvertrag geschlossen wird, muss die Erlaubnis dafür vorliegen. Der Vermieter muss dem Hauptmieter explizit gestatten, dass die Wohnung zur Untermiete freigegeben wird. Nur so ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, muss im besten Fall der Zwischenmieter wieder ausziehen. Im schlimmsten Fall hat der Vermieter sogar ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Das ist natürlich ärgerlich für alle beteiligten. Also: Unbedingt schriftlich eine Erlaubnis einholen, wenn der Mietvertrag nicht bereits Auskunft über Untermietverhältnisse gibt.

Achtung bei AirBnb

Speziell in den Städten ist die App AirBnb bereits weit verbreitet. Das Startup wurde im kalifornischen Silicon Valley gegründet und hat dort den Siegeszug begonnen. Die Abkürzung „Bnb“ steht für „Bed and Breakfast“. Frei übersetzt handelt es sich um Halbpension, also Schlafen und Zimmer. Sie könnten zum Beispiel Ihre Wohnung inserieren und für eine bestimmte Zeit zur Untervermietung anbieten. Das klingt verlockend. Gerade in Ballungsgebieten ist Wohnraum zu Großveranstaltungen sehr gefragt.

Aber Vorsicht ist geboten. Es gibt mittlerweile Urteile die bestätigen, dass in Deutschland selbst mit allgemeiner Zustimmung zur Untermiete AirBnb nicht automatisch auch vom Vermieter akzeptiert wurde. Es handelt sich dabei um touristische Zwischenmiete. Dafür ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

Was ist mit Nebenkosten?

Die Nebenkosten können auf verschiedenen Wegen mit einem Untermieter oder Zwischenmieter abgerechnet werden. Egal für welche Variante die Entscheidung fällt, Sie muss unbedingt im Mietvertrag aufgeführt und somit von beiden Vertragsparteien akzeptiert werden.

Die erste Möglichkeit ist naheliegend: Es wird bereits im Zwischenmietvertrag festgehalten, dass eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Wohnung für längere Zeit von einem Untermieter genutzt wird. Wenn Studenten z.B. ein oder mehrere Semester im Ausland studieren, ist dies eine gute Option. Es können einfach bei Ein- und Auszug des Zwischenmieters die Zählerstände erfasst und die Differenz berechnet werden. Der Haken ist nämlich: Um eine genaue Abrechnung zu erstellen, müssen die Verbrauchswerte genau erfasst werden können. In einer Wohngemeinschaft ist dies gar nicht im Detail möglich. Man kann zum Beispiel den Wasserbrauch und die Heizkosten nicht komplett auseinander rechnen.

In einer Wohngemeinschaft haben sich andere Modelle durchgesetzt. Hier werden im Zwischenmietvertrag meist Verteilungsschlüssel für die Nebenkosten erstellt. Darüber werden die vom Vermieter in Rechnung gestellten Nebenkosten auf die einzelnen Bewohner umgelegt. Wie die Verteilung im Detail gestaltet wird, ist nicht unbedingt pauschal zu beantworten. Im einfachsten Fall geht man von einer Normalverteilung aus und teilt die Nebenkosten durch die Anzahl der Personen. Wenn jedoch jemand sein Zimmer fast nur zum Schlafen und Duschen verwendet, ist es evt. gerecht wenn er bspw. weniger Strom bezahlt. All solche Details sind jedoch im Einzelfall zu klären. Der Normalfall sieht vor, dass die Nebenkosten geteilt werden.

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