Wer die Gründung einer Selbständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeiten ins Auge fasst, der um die Erstellung eines Businessplanes nicht herum. Wer seine Selbständigkeit nicht genau und realistisch plant, der ist zum Scheitern verurteilt. Wer aktuell arbeitslos ist und sich selbständig machen will, der erhält durch die Arbeitsagentur über den Gründungszuschuss finanzielle Unterstützung. Ein Anspruch auf den Gründungszuschuss besteht nicht; die Zusage liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
Gründung vorbereiten
Die Arbeitsagentur verlangt vom Gründungswilligen neben anderen Unterlagen auch einen Businessplan. Dieser ist für die Zusage des Gründungszuschusses wichtig, aber auch für den Gründer selbst. Von der Arbeitsagentur werden Arbeitslose gefördert, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben. Die Arbeitsagentur fordert einen Nachweis über die Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Diesen Nachweis erstellt eine fachkundige Stelle wie beispielsweise die IHK, Handwerkskammer oder Kreditinstitute und Fachverbände.
Gefordert werden außerdem Nachweise über die für die Selbständigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ein Businessplan. Die Dauer der Förderung durch die Arbeitsagentur beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit erhält der Gründer das bisher bezogene Arbeitslosengeld sowie 300 Euro zur sozialen Absicherung. Er kann die soziale Absicherung für weitere neun Monate beantragen.
Businessplan
Der Businessplan ist das wichtigste Dokument, das man vor dem Einstieg in die Selbständigkeit erstellt. Anhand des Planes ist ersichtlich, ob die Geschäftsidee überhaupt Zukunft hat und welche Konkurrenten im Einzugsgebiet vorhanden sind. Im Businessplan formuliert man eine Zusammenfassung seiner Geschäftsidee und erklärt, wie diese funktionieren soll, welche Zielgruppe anvisiert wird und welche Risiken und Chancen vorhanden sind.
Für Banken und andere Geldgeber ist er Businessplan oft die Basis für die Zusage eines Kredits. Er ist ein Leitfaden, der die Geschäftsidee mit allen Chancen und Risiken beschreibt.
Was der Businessplan enthalten muss
Eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee und Zielgruppe sowie eine Analyse des Marktes und des Wettbewerbs sind zwingend erforderlich. Dazu ist eine genaue Marktanalyse notwendig, in der auch die eigene Marktforschung einfließen darf. Weiter sind die Strategie und die Ziele des neuen Unternehmens aufzuführen sowie eine Beschreibung, wie man seine Kunden erreichen will.
Der Finanzplan
Dieser ist der wichtigste Teil des Businessplanes. Aufgeführt werden die Gründungskosten sowie die Kosten für notwendige Investitionen und die laufenden Kosten (den eigenen Lohn nicht vergessen). Auch der Bedarf an Kapital sowie die Finanzierung des Kapitals gehören in den Finanzplan.
Grob gesagt, gehören in den Finanzplan eine Übersicht der für die Gründung anfallenden Kosten, eine Übersicht über die Investitionen, eine Gewinn-Verlust-Rechnung unter Angabe, ab wann mit Gewinn zu rechnen ist sowie ein Liquiditätsplan und eine Rentabilitätsrechnung.