Abmahnung Muster

Wer eine Abmahnung schreiben muss, befindet sich nie in einer angenehmen Situation. Immerhin verfasst man dabei eine formale Aufforderungen an einen Arbeitnehmer, und fordert diesen auf bestimmtes Fehlverhalten am Arbeitsplatz abzustellen. Über Abmahnung Muster bieten wir ein kostenloses Muster für Abmahnungen an, welches für eigene Abmahnschreiben genutzt werden kann.

Da es eine Vielzahl an Gründen für Abmahnungen geben kann, ist es leider nicht möglich jeden Fall mit einem dedizierten Muster abzudecken. Selbstverständlich muss das Schreiben nach dem Download daher für den individuellen Fall angepasst werden. Es muss den konkreten Grund der Abmahnung sachgemäß darstellen.

Abmahnung Muster herunterladen

Die Vorlage stellen wir für die verschiedenen Officeanwendungen zur Verfügung, sodass jede Platform abgedeckt ist. Es muss nur noch dass passende Dateiformat aus folgender Liste gewählt werden. Anschließend startet der Download. Wurde das passende Muster heruntergeladen muss natürlich das Schreiben personalisiert werden, Firmendaten und Anschrift des Arbeitnehmers angegeben werden und der Grund für die Abmahnung ausgeführt werden.

Hinweise zur Haftung: Wir übernehmen keine Haftung für angebotene Dokumente. Die Verwendung erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Wir bitten dafür um Verständnis, dass nur so dieses Angebot möglich ist. Siehe auch die Erläuterungen auf unserer Startseite.

Abmahnungen – letzte Chance für den Arbeitnehmer

Abmahnungen im Arbeitsleben sind formale Aufforderungen an einen Arbeitnehmer seitens seines Vorgesetzten. Mit diesem wird der Angestellte aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen – ansonsten droht eine Kündigung. Dadurch soll dem jeweiligen Arbeitnehmer deutlich aufgezeigt werden, dass sein Chef nicht mit einer bestimmten Leistung oder einer bestimmten Verhaltensweise zufrieden ist. Unser Abmahnung Muster verstehen wir als genau das: eine eindringliche Warnung! Wir empfehlen vorab immer den einfachen Dienstweg. Das Zauberwort lautet Kommunikation!

Im Falle einer Wiederholung droht dabei eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie gelten daher gemeinhin als letzte Chance für den Arbeitnehmer, sich den jeweiligen Anforderungen, welche sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, anzupassen und sein (vertragswidriges) Verhalten unverzüglich abzustellen. Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nach, kann sein Vorgesetzter die Kündigung aussprechen.

Da die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses das letzte Mittel im Zuge einer Streitbeilegung darstellt, muss im Zuge einer verhaltensbedingten Kündigung eine einschlägige sowie erfolglose Abmahnung dieser vorausgegangen sein. Daher ist sie eine unerlässliche Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung. Unser Muster ist eine optimale Grundlage dafür.

Form einer Abmahnung

Aus Beweisgründen sollte sie durch den Arbeitgeber dabei stets schriftlich erfolgen. Mit einer der Gründe weshalb wir mit unserem Projekt, Abmahnung Muster, eine Vorlage für schriftliche Abmahnschreiben anbietet. Eine mündliche Durchführung ist jedoch auch denkbar, hierbei sollte sie jedoch am besten nachträglich schriftlich dokumentiert sowie vom Angestellten gegengezeichnet werden. Bei einer solchen Aussprache muss der Arbeitgeber im Übrigen generell keine Fristen einhalten. Wartet er allerdings so lange, dass der Angestellte mit keinerlei Konsequenzen aufgrund seines Fehlverhaltens mehr rechnen muss, so kann eine Abmahnung unwirksam sein. Hierbei muss dem Arbeitnehmer vor dem Ausspruch grundsätzlich keine Anhörung zugebilligt werden – außer der Tarifvertrag sieht dies eindeutig vor.

Gründe für eine Abmahnung

Warum unser Abmahnung Muster zum Einsatz kommt, ist unterschiedlich. Gegenstand können hierbei sämtliche arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen sein. Hierbei ist entscheidend, dass ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, sein Vorgesetzter also auf dessen Verhalten auch Einfluss nehmen kann. Dies ist etwa bei häufigem Zuspätkommen, unentschuldigtem Fehlen oder privatem Surfen im Internet der Fall. Wichtig ist hierbei, dass der Vorgesetzte ein exakt bezeichnetes Fehlverhalten angesprochen (Hinweisfunktion) sowie eine Warnung ausgesprochen hat (Warnfunktion). Zudem muss der Arbeitgeber exakt angeben, wann (Datum und Uhrzeit) sein Angestellter gegen welche Pflichten genau verstoßen hat. Hiervon sind im Übrigen Pflichtverstöße zu unterscheiden, welche das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien belasten, wie etwa Beleidigungen oder Straftaten.

Abmahnungen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht kommt es zu einer Abmahnung, wenn ein Arbeitnehmer sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, das jedoch nicht in den „kriminellen“ Bereich fällt (der eine sofortige Kündigung zur Folge haben kann). Ein Beispiel aus der Praxis: Trotz der Anweisung, bei der Ausgabe von Schlüsseln an die Mitarbeiter auf einer Unterschrift der Entleiher zu bestehen, führte ein Mitarbeiter die Liste unvollständig, ließ sich nicht immer eine Unterschrift geben. Es wurde eine Abmahnung ausgesprochen, um das Gravierende des Fehlverhaltens zu dokumentieren. Diese Abmahnung wurde in schriftlicher Form erteilt, mit dem Vermerk, dass eine Kündigung im Wiederholungsfall erfolge.

Abmahnung: Fehlverhalten aufzeigen

In einer Abmahnung muss das Fehlverhalten benannt werden, das bei Wiederauftreten zu einer Kündigung führen kann. Somit ist der Mitarbeiter informiert, ihm wird auch die Konsequenz seines Handelns vor Augen geführt. Neben den erwähnten kriminellen Handlungen, die juristisch benannt sind, gibt es noch die Ebene des „Verhaltens“ eines Mitarbeiters. Wenn dieses sich als schädlich für den Betriebsfrieden bzw. die betrieblichen Abläufe erweist, kann eine Abmahnung aufgrund dieses Verhaltens erfolgen. Dies ist ein relativ heikler Bereich, denn oftmals lassen sich Dinge nicht so leicht beweisen, es erfolgen gegenseitige Schuldzuweisungen der Mitarbeiter. Hier müssen Gespräche geführt werden, um den Sachverhalt so gut wie möglich nachvollziehbar zu machen.

Ermahnung als Vorstufe

Eine „milde“ Form, eine Vorstufe der Abmahnung, bildet die Ermahnung, bei der einem Mitarbeiter mitgeteilt wird, dass sein Verhalten nicht korrekt sei (zum Beispiel ständiges Zuspätkommen). Die Ermahnung mündet nicht unbedingt in eine Abmahnung, jedoch kann sie erfolgen, wenn erkennbar wird, dass der Mitarbeiter sozusagen „beratungsresistent“ ist, die Ermahnung nicht in Form eines veränderten Verhaltens umzusetzen bereit ist.

Inhalt der Abmahnung

Die Abmahnung muss der Form genügen und immer folgende Elemente enthalten: Es muss eine genaue Dokumentation des Fehlverhaltens erfolgen, also Details und auch der Zeitpunkt des Fehlverhaltens aufgeführt werden. Es muss ein Hinweis auf das nicht zu Tolerierende des Fehlverhaltens gegeben werden, um die Wichtigkeit zu betonen, und es muss eine deutliche Warnung gegeben werden, dass eine Kündigung im Wiederholungsfall droht. Somit ist der Arbeitnehmer umfassend informiert und kann bzw. muss sein zukünftiges Verhalten entsprechend modifizieren.

Abmahnungen mit Mediation vermeiden

Es kommt ab und an mal vor dass im Berufsleben Menschen und Persönlichkeiten aufeinander treffen, die nicht für ein perfektes Miteinander geschaffen sind. Das stellt sich jedoch nahezu immer erst heraus, wenn man einige Zeit miteinander verbracht hat, sich besser kennenlernt und mehr über die Gewohn- und Eigentheiten einer Person lernt. Dies kann in gleichen Abteilungen vorkommen, unter Kollegen, zwischen verschiedenen Abteilungen (speziell wenn Weisungsbefugnis auf einer Seite vorliegt) und zwischen Mitarbeiter und Geschäftsführer oder Abteilungsleiter vorkommen. Im besten Fall müssen sich die unterschiedlichen Charaktere erst aneinander gewöhnen, oder einfach ein klärendes Gespräch führen.

Unruhe im Team vermeiden

Das funktioniert jedoch nicht immer oder hilft manchmal nur für eine bestimmte Zeit. Nimmt die Unruhe innerhalb einer Abteilung oder Firma zu, kommt hier und da Unzufriedenheit bei allen Beteiligten auf. Das kann sich am Ende sogar auf unbeteiligte Mitarbeiter abfärben. Besonders problematisch wird es, wenn beide Parteien in gewissem Maße recht haben. Ergebnis ist, es fühlt sich jeder mißverstanden oder ungerecht behandelt. Auf Dauer kann dies zu Situationen führen, die eine Abmahnung notwendig machen. Sei es dadurch dass die Arbeitsleistung extrem sinkt, Beleidigungen ausgerufen werden, durch fehlende Motivation sich Fehlzeiten häufen, Verspätungen vorkommen usw. Wir zeigen wie man Probleme evt. schon im Vorfeld vermeiden kann, mit Mediation.

Was ist Mediation?

Bei einer Mediation wird ein unbeteiligter und neutraler Vermittler engagiert, der einem klärenden Gespräch beiwohnt. In seiner Rolle als Vermittler hat er die Aufgabe sich zunächst beide Standpunkte anzuhören um die jeweilige Seite und deren Argumente zu verstehen. Im zweiten Schritt wird dann das Gespräch zwischen den beteiligten vom Mediator begleitet. Beide versuchen zunächst die eigenen Argumente sachlich zu kommunizieren. Wichtig dabei ist, dass jeder ausreden darf um seinen Standpunkt zu verdeutlichen. Zwischenrufe und Gegenargumente werden notiert.

Die zweite Aufgabe des Mediators ist es als Schlichter aufzutreten. Nur in einer rein theoretischen Welt, oder den seltensten Fällen, ist es möglich aufkommende Emotionen zu 100% zu unterdrücken. Wird erst einmal das klärende Gespräch gesucht, besteht mindestens auf einer Seite Verärgerung und dass Gefühl dass die Gegenseite die eigene Position nicht versteht. Damit dass Gespräch erfolg haben kann, greift der Schlichter ein wenn nötig.

Wann ist Mediation angebracht?

Eine Mediation ist vor allem dann sinnvoll wenn Probleme gerade aufkeimen oder erst seit kurzem bestehen. Haben sich „die Fronten“ über einen längeren Zeitraum verhärtet, ist es nicht unmöglich mit einem begleiteten Gespräch Erfolg zu haben, die Chancen sinken jedoch gewaltig. Der Tipp daher: Frühzeitig auf ein klärendes Gespräch setzen und einen wirklich unabhängigen, erfahrenen, Mediator mit ins Boot holen. Dies sollte am besten jemand sein der nicht in der Firma oder dem Unternehmen angestellt ist, vor allem kein vorgesetzter. Die Hemmschwelle hier die eigene Gefühlswelt zu offenbaren und Einblick und frei zu reden ist ansonsten sehr hoch.

Rechtssichere Abmahnungen

Unser Abmahnung Muster ist nicht anwaltlich geprüft. Daher ist im Zweifel Rechtsberatung angebracht! Es gibt auch ein sehr gutes und kompaktes Buch vom Haufe-Lexware Verlag, welches praxisnahe Tipps für rechtssichere Abmahnungen bietet. Steht erst einmal eine Abmahnung an, ist guter Rat oftmals sehr teuer. Nur in den wenigsten Unternehmen sind Führungskräfte und Mitarbeiter mit Personalverantwortung juristisch geschult. Dank der Verständlichen Schreibweise ist es auch, oder gerade, für diese Mitarbeiter sehr zu empfehlen.

Man findet sehr hilfreiche Tipps und Anregungen für den Firmenalltag. Es sind viele Beispiele enthalten und 35 Abmahnungsmuster für konkrete Fälle. Es wird über Angaben, die in einer Abmahnung nicht fehlen dürfen, informiert. Was muss bei der Zustellung beachtet werden, wann kann man frühestens und wann spätestens Fehlverhalten abmahnen? Alles Fragen auf die eine Antwort enthalten ist.

Für jeden Mitarbeiter mit Personalverantwortung zu empfehlen:

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