Generalvollmacht

Zettel, Stempel und Stift deuten notariell beurkundete Generalvollmacht anIn diesem Artikel finden Sie eine Generalvollmacht, die als kostenlose Vorlage dienen kann. Außerdem informieren wir über die weitreichende Form der Vollmacht. Was bedeutet eine umfassende Vollmacht? Welche Aspekte werden abgedeckt? Was gibt es zu beachten? Diese und ähnliche Aspekte besprechen wir ausführlich im folgenden Beitrag.

 

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Rechtsberatung rund um Vorsorge

Jede Situation ist verschieden. Jeder Mensch hat andere Rahmenbedingungen, andere Anforderungen. Es gibt keine pauschale Vorlage, die für jeden Menschen optimal ist. Die Generalvollmacht ist sehr umfassend. Daneben gibt es noch verschiedene weitere Wege und Möglichkeiten zur Vorsorge. Eine solche ist bspw. die Patientenverfügung.

Unsere klare Empfehlung: Wir bieten die Muster an. Laden Sie kostenlos unsere Dokumente herunter, verwenden Sie die Daten frei nach Belieben. Trotzdem sollte Vorsorge für Fragen zum Alter und zur Gesundheit gut durchdacht werden. Besprechen Sie Ihr persönliches Szenario mit einem Anwalt, Notar oder Betreuungsvereinen. Die optimale Lösung ist immer individuell.

Vertrauen muss bei 100% sein

Stellen Sie eine Vollmacht nur einer Vertrauensperson aus. Stellen Sie keine Generalvollmacht aus, wenn Sie Zweifel haben. Nur vollständiges Vertrauen ist eine gute Grundlage für diesen Schritt. Der ideale Bevollmächtigte ist auch durch ein ähnliches Weltbild, Wertvorstellungen und Prioritäten geprägt. Wie könnte er sonst in Ihrem Interesse für Sie handeln, wenn es darauf ankommt?

Bedenken Sie: Eine bevollmächtigte Person hat durch diese besondere Bevollmächtigung bei der Ausübung der Vollmacht nicht weiter kontrolliert. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Handlungen in Ihrem Sinne geschehen.

Anforderungen an die Form der Vollmacht

Es gibt keine besondere Anforderung an die gewählte Form. In der Regel handelt es sich um ein Anschreiben. Im Normalfall orientiert sich der Briefaufbau automatisch an der DIN-Norm 5008.

Inhaltlich gibt es einige Eckdaten. Name und Anschrift von beiden Parteien, also Vollmachtgeber- und Nehmer müssen daraus hervorgehen. Die Erteilung der generellen Vollmacht erfolgt schriftlich durch freie Formulierungen. Wichtig ist die Unterschrift des Vollmachtgebers. Sie bestätigt die gemachten Angaben. Erst dann ist sie rechtsgültig.

Notarielle beurkundete Vollmacht

Um die Anerkennung der Generalvollmacht abzusichern, empfiehlt sich eine notariell beurkundete Vollmacht. Sie wird unterzeichnet wenn ein Notar das bezeugt. Ganz allgemein dient es immer der Absicherung. Zweifel an der Gültigkeit und Echtheit können im Vorfeld ausgeräumt werden.

Die Lage ist anders wenn der Bevollmächtigte die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz übernimmt. Dies ist nur problemlos möglich, wenn eine notarielle Beurkundung vorliegt.

Bevollmächtigter als rechtlicher Stellvertreter

Der oder die Generalbevollmächtigte kann den Vollmachtgeber umfassend in allen rechtlichen Belangen vertreten. Es können auch höchstpersönliche Rechtsgeschäfte im Namen des Ausstellers getätigt werden:

  • Unternehmen einstellen
  • Eintrag in das Handelsregister beantragen
  • Steuererklärungen unterzeichnen
  • Involvenz beantragen
  • Grundstücke verkaufen oder mit einer Hypothek belasten

Das ist natürlich ein gewünschter Effekt der Generalvollmacht. Man sollte sich nur über die weitreichenden Konsequenzen Gedanken machen. Ist der aktuelle Lebenspartner wirklich der richtige Ansprechpartner für solche Belange? Wie lange besteht die Freundschaft zwischen Ihnen und dem ausgewählten Bevollmächtigten? Vertrauen Sie wirklich blind? Urteilen Sie nicht zu voreilig.

Wer kann diese Vollmacht erteilen?

Die einhergehenden Rechte sind sehr umfassend. Daher ist Volljährigkeit eine zwingende Voraussetzung. Außerdem wird sie nur anerkannt, wenn der Aussteller voll geschäftsfähig ist. Liegt eine geistige Erkrankung vor, geht dies nicht ohne weiteres. Erkrankt ein Mensch, ist es für die Vollmacht häufig bereits zu spät. Ein Betreuungsgericht bestellt dann einen Betreuer, wobei es sich dabei um dem Menschen nahestehende Personen handeln kann.

Mehrere Bevollmächtigte

Insgesamt ist es sinnvoll die Verantwortung zu verteilen, gerade wenn Besitz hinterlassen wird. Unter anderem Geschäftsleute sind gut beraten, das Risiko aufzuteilen. Wenn nur ein Generalbevollmächtigter bestimmt wird, muss dieser zur Verfügung stehen. Was passiert, wenn auch dieser erkrankt oder einen Unfall erleidet? Das klassische Beispiel sind Lebenspartner. Sie geben sich gegenseitig eine Generalvollmacht, um im Ernstfall auch im Interesse einer Firma handlungsfähig zu sein. Dann passiert es: Es kommt zum Autounfall. Gemeinsam.

Gültigkeit über den Tod hinaus

Ganz elementarer Bestandteil ist die Gültigkeit über den Tod hinaus. Das Beispiel aus dem vorherigen Abschnitt weitergedacht: Der Vollmachtnehmer könnte im Unternehmen neue Geschäftsführer bestellen und den Nachlass verwalten. Dazu gehören ggf. auch Grundstücke und Häuser. Wenn die Bevollmächtigung mit dem Tod enden würde, ginge dies nicht mehr.

Befristete Vollmacht

Ebenfalls möglich: eine befristete Vollmacht. Die Gültigkeit muss nicht zwingend über den Tod hinaus ausgestellt werden. Sie kann auch auf die Lebenszeit eingeschränkt werden. Es kann sogar nur eine klare Zeitspanne angegeben werden.

Im Vorsorgeregister eintragen lassen

Um ein Betreuungsgericht zu vermeiden, ist zu empfehlen alle vorsorglich erstellten Vollmachten und Verfügungen registrieren zu lassen. Die Stelle, die entsprechend abgefragt wird, ist das zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Es handelt sich um eine bundesweite Registrierungsstelle für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Nicht alle Bereiche automatisch abgedeckt

Obwohl der Name es nahelegt, berechtigt die Urkunde den Generalbevollmächtigten nicht automatisch zu Entscheidungen in jedem Bereich. Es muss explizit in der Formulierung aufgeführt und somit ausdrücklich gewünscht werden:

  • Einwilligen zu Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffe
  • Ablehnen von Behandlungsmethoden oder den Widerruf von getroffenen Einwilligungen
  • Die beiden Gründe sind selbst dann relevant, wenn begründete Gefahr besteht.
  • Unterbringung mit Freiheitsentzug (Bettgitter, Bauchgurt, Ruhigstellung durch Medikamente)
  • In jedem dieser Fälle ist das Betreuungsgericht um Zustimmung zu fragen.

Relevante Rechtstexte

Die relevanten Rechtstexte und Gesetze finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch: §§ 164 ff. BGB.

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