Bundesgerichtshof stärkt Mieter bei Fragen zu Renovierungen

Mietvertrag Muster wird durch ein Cartoon Haus mit Paragraph in der Hand symbolisiertWenn es um die Renovierung von Wohnräumen geht, kommt es zwischen Mieter und Vermieter häufig zur Frage der Kostenübernahme. Das kann bis zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Gerade im Bereich der sogenannten Schönheitsreparaturen ist häufig die Frage: Wer zahlt? Und genau in dem Bereich hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun Grundsatzurteile gefällt.

 

BGH stärkt Mietern den Rücken

Die Urteile dürften gerade für Nutzer von unserem kostenlosen Mietvertragmuster interessant sein. Die größte Entscheidung dazu betrifft die Renovierung. Hier darf der Vermieter die Kosten nicht auf den Mieter abwälzen, wenn er bereits in einem nicht renovierten Zustand übernommen hat. Ansonsten würde Mieter für die Schäden und Gebrauchsspuren der Vormieter aufkommen. Gut, wenn das genau in einem Übergabeprotokoll festgehalten wurde!

In zweiter Punkt betrifft die Beteiligung von Mietern an Schönheitsreparaturen, wenn diese vor der Fälligkeit ausziehen. Häufig sind Vermieter geneigt die anteilig umzulegen. Das ist jedoch nicht rechtens. Die gefällten Urteile sind auch für bereits bestehende Urteile gültig.

Weitere Informationen

Weitere Details zu diesem Sachverhalten finden Sie auch im Artikel von impulse.de.

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