Wenn es um die Renovierung von Wohnräumen geht, kommt es zwischen Mieter und Vermieter häufig zur Frage der Kostenübernahme. Das kann bis zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Gerade im Bereich der sogenannten Schönheitsreparaturen ist häufig die Frage: Wer zahlt? Und genau in dem Bereich hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun Grundsatzurteile gefällt.
BGH stärkt Mietern den Rücken
In zweiter Punkt betrifft die Beteiligung von Mietern an Schönheitsreparaturen, wenn diese vor der Fälligkeit ausziehen. Häufig sind Vermieter geneigt die anteilig umzulegen. Das ist jedoch nicht rechtens. Die gefällten Urteile sind auch für bereits bestehende Urteile gültig.
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Weitere Details zu diesem Sachverhalten finden Sie auch im Artikel von impulse.de.
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