Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Qualifiziertes Arbeitszeugnis wird unterschriebenJeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Im späteren Berufsleben wird damit der eigene Werdegang belegt. In Deutschland ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis die übliche Form. Diese enthält neben der reinen Bestätigung eine Bewertung verschiedener Aspekte des Angestelltenverhältnisses. Die Bewertung bezieht sich dabei auf das Verhalten und die Leistungen des Arbeitnehmers. Sie finden hier ein Muster, Informationen zum Bewertungsschema, zu Zwischenzeugnissen und weiteren Aspekten rund um das Arbeitszeugnis.

Muster und Vorlagen herunterladen

Qualifiziertes Arbeitszeugnis als Muster

Unser Arbeitszeugnis ist praxiserprobt und wurde vielfach in der Arbeitswelt genutzt. Die enthaltenen Formulierungen stellen eine durchweg positive Beurteilung des Arbeitnehmers dar. Zur Verfügung steht dass Muster in verschiedenen Dateiformaten. Egal welches Office Paket im Einsatz ist, wir haben eine passende Vorlage für Sie zum Download. Einfach E-Mail-Adresse angeben (Sie melden sich gleichzeitig an unserem Newsletter an) und wir schicken Ihnen umgehend den Downloadlink zu:

arbeitszeugnis-muster








Ein Zeugnisbeispiel

Hier ein Beispielzeugnis mit dem eine durchweg positive Bilanz über die Mitarbeit und das Verhalten gezogen wird:

Zeugnis

Herr Max Mustermann, geboren am tt.mm.jjjj, war bis zum tt.mm.jjjj in unserem Unternehmen als xyz tätig.

Der Schwerpunkt seines Aufgabenbereiches lag in folgenden Tätigkeiten:

Schwerpunkt 1

Schwerpunkt 2

Schwerpunkt 3

Herr Max Mustermann war ein zuverlässiger und vertrauenswürdiger Mitarbeiter, der sich auch in ihm bisher fremde Arbeitsgebiete bereitwillig und zügig einarbeitete. Herr Max Mustermann arbeitete selbstständig, war belastbar und behielt bei erhöhtem Arbeitsaufkommen stets die Übersicht. Ihm übertragene Aufgaben erledigte er stets mit größter Sorgfalt und Genauigkeit. Die erzielten Arbeitsergebnisse waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Im Umgang mit anderen war er aufmerksam und liebenswürdig. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Mitarbeitern, war stets einwandfrei.

Wir bedauern den Verlust von Herrn Max Mustermann, der unser Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, und bedanken uns bei ihm/ihr für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles Gute.

Bewertungsschema im qualifizierten Arbeitszeugnis

Was wird bewertet?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dient dazu verschiedene Eigenschaften, Verhaltensweisen und Leistungen des Arbeitnehmers zu bewerten und zu bescheinigen. Wer sich bewirbt kann so einen beglaubigten Nachweis über eigene Arbeitsleistung und Eignung für eine Stelle nachweisen. Speziell die sogenannten Soft-Skills wie Teamfähigkeit, Arbeitseinstellung und Engagement lassen sich dadurch präsentieren. Vom Arbeitgeber bewertet werden können unter anderem:

  • Arbeitsmoral
  • Fachkenntnisse
  • Arbeitsorganisation
  • Verhalten im Betrieb
  • Führungsqualitäten
  • Qualität der Arbeiten
Die Wahl des Inhalts hängt allerdings stark vom Arbeitsplatz und der Art der Arbeit ab.Wer z.B. keine Führungsaufgaben übernommen hat kann nicht erwarten dass dies in seinem Arbeitszeugnis positiv hervorgehoben wird.

Zeugniscodes zur Bewertung?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zeichnet sich die die Formulierungen aus. Diese sind ausschlaggebend für die Bewertung des Arbeitnehmer. Es gibt dafür festgelegte Standardformulierungen an denen sich Schulnoten ablesen lassen, die sogenannten Zeugniscodes. Die getroffenen Aussagen hören sich nicht zwingend negativ an. Die eigentliche Aussage dahinter, und somit die Bewertung, sind die Schlussfolgerungen die man aus ihnen ziehen kann. Wer „steht bemüht“ war ist z.B. immer nur hinter Anforderungen hergelaufen, hat sich jedoch nie erfüllt.

Ein weiterer, ganz wesentlicher, Baustein der Bewertung die ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszeichnet sind Aspekte die gar nicht erwähnt werden. Werden einzelne Bereiche der Zusammenarbeit und der persönlichen Führung gar nicht erwähnt, ist dies mitunter relativ problematisch. Einzige Ausnahme ist hier eine Aussage zu Führungsqualitäten, da die nicht bei jeder Stelle relevant sind.

Ansonsten muss darauf geachtet werden dass das Verhalten gegenüber Kollegen benannt wird, der Umgang mit Vorgesetzten, die gezeigte Arbeitsmoral sollte Erwähnung finden und eine Aussage zu Arbeitsergebnissen ist wichtig. Zudem ist es, insofern keine Probleme aufgetreten sind, üblich dass der Arbeitgeber einem  Arbeitnehmer für die Zukunft und seinen weiteren Weg alles Gute oder Erfolg wünscht. Die Bonusversion ist hier eine Aussage dazu das der Arbeitnehmer den Mitarbeiter nur ungern verliert.

Beendet man das Arbeitsverhältnis selbst sollte desweiteren ein Satz enthalten sein, der darauf hinweist, z.B. „Herr Max Mustermann verlässt unser Unternehmer auf eigenen Wunsch“.

Zeugniscodes im Überblick

Jeder, der in Deutschland ein Beschäftigungsverhältniss beendet hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das neben Art und Dauer der Tätigkeit auch seine Leistungen und sein Verhalten beschreibt. Das Gesetz verbietet es Arbeitgebern jedoch, schlecht über ihre ehemaligen Mitarbeiter zu schreiben, da sich dies nachteilig bei nachfolgenden Bewerbungen auswirken könnte. Um den Mitarbeiter trotzdem nach ihrem Ermessen bewerten zu können, haben sich im Laufe der Jahre Zeugniscodes im qualifizierten Arbeitszeugnis durchgesetzt, die mittlerweile allgemein bekannt sind und im Internet von jedem nachgeschaut werden können, vor 10 oder 15 Jahren jedoch noch ein großes Geheimnis waren, dessen Bedeutung nicht unbedingt jeder kannte. Deswegen war es üblich, die Zeugniscodes von einem Anwalt prüfen zu lassen, der ein qualifiziertes Arbeitszeugnis im Zweifel vor Gericht für ungültig erklärt.

Da es für die Zeugniscodes keine allgemein gültigen Vorschriften gibt, können sich die sogennanten „Standardsätze“ immer ein wenig unterscheiden. Es gibt jedoch ein paar Formulierungen, die sich am Schulnotensystem orientieren, die als Teilsätze zur Leistungsbewertung eingesetzt werden können. Diese sehen wie folgt aus:

  • Sehr gut: „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • gut: „Wir waren stets zufrieden“
  • befriedigend: „hat unseren Erwartungen voll entsprochen“
  • ausreichend: „hat unseren Erwartungen entsprochen“
  • mangelhaft: „hat im Großen und Ganzen unsere Erwartungen erfüllt“
  • ungenügend: „war stets bemüht, unseren Anforderungen gerecht zu werden“

Außer diesen beispielhaften Zeugniscodes gibt es noch eine Reihe weiterer Standardformulierungen, die nach Belieben kombiniert werden können. Zum Beispiel finden sich oft Sätze, die von Anerkennung sprechen, wie „Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gewonnen“ oder „Seine Leistungen haben unsere Anerkennung gewonnen“. Auch beim Sozialverhalten gibt es einige Zeugniscodes im qualifizierten Arbeitszeugnis, die häufig auftauchen und wie folgt aussehen:

  • sehr gut: „…war bei Vorgesetzten und Mitarbeitern wegen seines freundlichen Wesens sehr geschätzt“
  • gut: „Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei“
  • befriedigend: „Seine Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten war gut“
  • ausreichend: „Das Verhalten war vorbildlich“
  • mangelhaft: „Das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei“
  • ungenügend: „Das persönliche Verhalten war insgesamt tadellos“

Darüber hinaus kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch weiter ins Detail gehen, wenn dies vom Arbeitgeber als erforderlich angesehen wird, wenn er zum Beispiel bestimmte Teilaspekte hervorheben möchte. Dafür bietet der Zeugniscode Bindeglieder, die mit den Aufgabengebieten kombiniert werden können. Ein Beispiel: „Im Rechnungswesen waren wir mit ihm stets zufrieden, während er im Finanzwesen über solide Fachkenntnisse verfügte.“ Während der Arbeitgeber hier also für das „Rechnungswesen“ die Note 2 vergibt, wurde das „Finanzwesen“ lediglich mit 3 benotet.

Alles vollständig?

Fehlen in einem Arbeitszeugnis Informationen, wirft dies meist ein schlechtes Licht auf eine Person. Denn bevor ein Aspekt wirklich schlecht benotet wird, lässt man ihn im qualifizierten Arbeitszeugnis eher ganz weg. Wenn  unabsichtlich oder aus Unwissenheit Aspekte nicht bewertet werden, ist das natürlich umso ärgerlicher. Die folgenden Punkte sollten daher beachtet und kontrolliert werden:

  • In der Betreffzeile des Dokuments steht „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“.
  • Wichtige Angaben zum Arbeitnehmer und der Anstellung sind enthalten
    • Datum (wann wurde es ausgestellt?)
    • Name des Arbeitnehmers
    • Geburtsdatum des Arbeitnehmers
    • der korrekte Beschäftigungszeitraum
    • bekleidete Position im Unternehmen
    • Tätigkeitsbeschreibung
    • Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
    • Beurteilung der Fähigkeiten
  • Ort der Unterschrift
  • Unterschrift und Name des Unterzeichners
  • ggf. ein Firmenstempel
  • Grund für das Ausscheiden (Idealfall: mit Bedauern)
  • Dank für die erbrachten Leistungen
  • Wünsche für die Zukunft
  • Keine grammatikalischen Fehler enthalten
  • Auf korrekte Rechtschreibung achten

Ein Arbeitszeugnis in dem alle Punkte enthalten sind, ist der optimale Fall für einen Arbeitnehmer. Da nicht jeder Arbeitsplatz gleich ist und sich die Aufgabenbereiche unterscheiden, ist natürlich auch jedes Zeugnis etwas anders. So wird z.B. nicht bei jedem Mitarbeiter eine Bewertung der Führungsqualitäten möglich sein. Die Liste oben ist daher etwas allgemeiner gehalten um auf nahezu jedes Arbeitszeugnis anwendbar zu bleiben. Nachdem man ein Arbeitszeugnis erhalten hat, ist dies also unbedingt zu kontrollieren.

Zwischenzeugnisse

Das Zwischenzeugnis im Arbeitsverhältnis

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist von vielen Faktoren abhängig. Was jedoch in jedem Fall vorhanden sein sollte, ist ein gegenseitiger Respekt bei der Arbeit. Wer sich gerne über die eigenen Leistungen ein Zeugnis ausstellen lassen möchte, hat das Recht, ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anzufordern. Dies sollte die bisherigen Leistungen beinhalten und ist unter Umständen eine Stütze für eine Bewerbung in einem anderen Unternehmen.

Häufig werden Arbeitnehmer hellhörig, wenn es um Zwischenzeugnisse geht. Das muss aber gar nicht so sein. Es ist sogar sinnvoll regelmäßig Zwischenzeugnisse anzufordern, bspw. im Jahresrhythmus. Die Zeitspanne ist viel einfacher zu überblicken. Und wenn später ein abschließendes Arbeitszeugnis benötigt wird, ergibt sich dessen Inhalt aus der Summe der Zwischenbewertungen.

Außerdem wird in Zwischenzeugnis fällig, wenn sich interne Änderungen ergeben. Anlass kann ein Abteilungswechsel des Angestellten sein, ein neuer Vorgesetzter oder der Abgang des bisherigen Abteilungsleiters aus dem Unternehmen. Das sind valide Gründe, bei denen das Zwischenzeugnis ganz ohne eine Wechselabsicht Sinn ergibt.

Welchen Mehrwert bieten Zwischenzeugnisse?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie sich ein Zwischenzeugnis von Ihrem eigenen Arbeitgeber erstellen lassen sollten. Die bereits erwähnte Variante, die eigenen Leistungen einmal auf Papier zu erhalten, ist mit Sicherheit einer dieser Gründe. Allerdings kann es durchaus möglich sein, dass Sie sich einen Überblick auf dem Markt und vor allem einen Überblick über ihren eigenen Wert in der Branche verschaffen wollen. Da es für eine Bewerbung unerlässlich ist, die eigene Bewerbungsmappe mit entsprechenden Zeugnissen zu füllen, benötigt man natürlich auch ein Zeugnis vom momentanen Arbeitgeber. Zu diesem Zweck kann man sich einfach an die eigenen Vorgesetzten wenden und das entsprechende Zeugnis anfordern. Ob Sie dabei den eigentlichen Sinn für dieses Zeugnis anmerken, sollten Sie sich jedoch ganz genau überlegen. Nicht jeder Arbeitgeber reagiert damit darauf, dass er Ihren eigenen Wert erkennt. Es kam häufig vor, dass der eigene Vorgesetzte dies als Druck versteht und sich in die Enge gedrängt fühlt.

Bewertung der Arbeitszeugnisse

Was beinhaltet ein Zwischenzeugnis im Arbeitsverhältnis?

Bei einem Zwischenzeugnis im Arbeitsverhältnis enthält die gleichen Phrasen wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dabei werden die Floskeln allerdings nicht in der Vergangenheit beschrieben, sondern sollten eindeutig beschreiben, dass sich das Verhältnis noch in Ausübung befindet. Natürlich sollte auf die individuellen Fähigkeiten des Arbeitnehmers eingegangen werden. Nur wer hier gut beschrieben wird, kann das Zeugnis im späteren Verlauf tatsächlich als Referenz für eine Bewerbung nutzen. Sie sollten darauf achten, dass ihr genaues Feld der Betätigung aufgezeichnet ist. Schließlich wollen Sie natürlich in der Branche bleiben. Achten Sie also darauf, dass ihr Arbeitgeber Ihre Fähigkeiten in diesem Bereich genau aufzeichnet und so zeigt, dass sie eine gute Tätigkeit in ihrem eigenen Feld durchgeführt haben. So erhalten Sie persönliche Bestätigung, aber auch die Möglichkeit, sich auf dem Markt umzusehen.

Arbeitszeugnis Bewertung

Man nennt dies ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, da darin verschiedene Aspekte bewertet werden. Dabei wird das gezeigte Verhalten berücksichtigt. Ebenso fließt das eingebrachte Engagement in die Bewertung ein. Auch zu den Fähigkeiten des Arbeitnehmer wird Stellung bezogen. Der Arbeitgeber stellt es aus und steht für alle gemachten Angaben mit seinem Namen, Unterschrift und Firmenstempel „gerade“. Sie können sich in den meisten Fällen auf  korrekte Angaben verlassen. Für einen Arbeitnehmer ist es nach Erhalt eines solchen Zeugnisses dennoch wichtig, dass es kontrolliert wird. Sie sollten niemals einfach ungesehen die Einschätzungen akzeptieren. Wichtig ist daher eine korrekte Arbeitszeugnis Bewertung.

Arbeitszeugnis Bewertung selbst durchführen

Zur Arbeitszeugnis Bewertung müssen verschiedene Aspekte im ausgestellten Zeugnis berücksichtigt werden. Zum einen ist wichtig zu wissen, dass ein Zeugnis wohlwollend ausgestellt werden muss. Das bedeutet, das Arbeitszeugnis darf nicht negatives über den Arbeitnehmer aussagen. Negative Formulierungen wie zum Beispiel „Der Mitarbeiter war zu keinem Zeitpunkt in der Lage, die an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen.“ wäre eine solche Aussage und nicht erlaubt. Das bedeutet jedoch nicht, dass man nicht trotzdem die gleiche Aussage treffen kann. Man macht sich dabei einfach Spielraum für Interpretationen zu nutze und drückt das gleiche positiv formuliert aus, wenn auch durch die Blume gesprochen. Die positiv formulierte Variante ist die sehr bekannte Formulierung „Der Mitarbeiter versuchte stets den an ihn gestellten Anforderungen gerecht zu werden.“. Eigentlich eine sehr positive Aussage. Liest man jedoch zwischen den Zeilen wird klar, der Mitarbeiter hat immer nur versucht die Anforderungen zu erfüllen, konnte es jedoch nie. Mittlerweile gibt es spezielle Formulierungen, an denen quasi Schulnoten abgelesen werden können. Diese nennt man auch Zeugniscodes.

Neben den enthaltenen Formulierungen und Zeugniscodes ist nicht nur wichtig was hinterlegt wurde. Mindestens genau wichtig sind Bereiche und Aspekte die nicht erwähnt werden. Da man zum einen wohlwollend argumentieren muss und auch niemandem bewusst Steine in den Weg legen möchte, werden ungenügende Bewertungen nicht hinterlegt. Stattdessen wird zu dem Bereich einfach gar keine Angabe gemacht. Enthalten sein sollten unter anderem Details zu folgenden Aspekten:

  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten
  • Verhalten gegenüber Kollegen
  • Engagement
  • Fertigkeiten
  • besonders hervorzuhebende Leistungen
  • mögliche Führungsqualitäten
  • dank für erbrachte Leistungen
  • Wünsche für die Zukunft

Zu all diesen Bereichen sollten Angaben im qualifizierten Arbeitszeugnis sein und Stellung bezogen werden, abgesehen von besonderen Leistungen und möglichen Führungsqualitäten. Diese beiden Punkte treffen natürlich nicht immer zu. Dementsprechend ist ein Verzicht auf Stellungnahme dazu nicht schlimm. Bei der Arbeitszeugnis Bewertung sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass Sie auch kontrollieren ob wichtige Bereiche fehlen.

Arbeitszeugnis bewerten lassen

Um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bewerten zu lassen lohnt sich auch eine professionelle Analyse. Hierzu ist ein Anwalt zu konsultieren, der ein bereits angefertigtes Arbeitszeugnis genau unter die Lupe nimmt. Wenn Sie in der Situation sind in der Sie ein Arbeitszeugnis selbst verfassen sollen, können Sie natürlich auch einen Anwalt direkt mit der Erstellung  beauftragen. Zugegeben, dies ist nicht unbedingt in jeder Gehaltsklasse sinnvoll oder überhaupt umsetzbar. Ein Tipp von unserer Seite dazu: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie Ihre Versicherungspolice genau kontrollieren. Es kann gut sein, dass die Versicherung die Kosten übernimmt, zumindest je für eine Arbeitszeugnis Bewertung. Wer sich in der Police nicht zurecht findet kann natürlich auch einfach entsprechend an der Hotline nachfragen.

Wahrheitspflicht im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind wichtige Urkunden – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für andere Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer möchte sich damit gut bewerben können, während der neue potenzielle Arbeitgeber sich mithilfe dieser Urkunde über seinen Bewerber informieren kann. Somit ist es umso wichtiger, dass die Beurteilung auch der Wahrheit entspricht und alle wichtigen Fakten und Details enthält, an denen der neue Arbeitgeber Interesse haben könnte. Daher müssen sich alle Arbeitgeber bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses an die Wahrheitspflicht halten.

Was bedeutet „Wahrheitspflicht?“

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeiter so realitätsnah wie möglich zu beschreiben. Das heißt, dass er weder besser, noch schlechter dargestellt werden darf. Dabei muss das Arbeitszeugnis aber grundsätzlich wohlwollend geschrieben sein – dies schreibt die „Wohlwollenspflicht“ vor. Denn grundsätzlich soll das Arbeitszeugnis dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienen und ihn nicht behindern. Es dürfen weder Unterstellungen oder Annahmen noch Anschuldigungen enthalten sein, ebenso wie andere wahrheitswidrige Behauptungen.

Negative Ereignisse – festgehalten im Arbeitszeugnis

Aufgrund der Wahrheitspflicht können bedingt auch negative Fakten über den Arbeitnehmer im Zeugnis festgehalten werden. Allerdings nur dann, wenn sie für die komplette Zeit der Beschäftigung gelten. Somit ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, jedes Missgeschick oder kurzzeitig negatives Auftreten des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis festzuhalten. So sollten beispielsweise Fehlzeiten – dazu zählt auch die Elternzeit – im Arbeitszeugnis festgehalten werden, nicht aber ein kurzzeitig unmotiviertes Auftreten des Arbeitnehmers. Anders verhält es sich bei signifikanten Ereignissen, etwa einem Diebstahl.

Diebstahl: Wahrheits- oder Wohlwollenspflicht?

Ein solches Ereignis muss im Arbeitszeugnis festgehalten werden, aber dennoch korrekt formuliert. „XYZ hat das Lager jederzeit ehrlich und ohne nennenswerte Differenzen verwaltet“ – eine korrekte Umschreibung von einem Diebstahl. In der Interpretation bedeutet dies, dass es irgendwann einmal Unregelmäßigkeiten gegeben haben muss. Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitgeber diesen Diebstahl auch beweisen kann, ansonsten wäre seine Behauptung vor Gericht anfechtbar.

Sollte der Arbeitgeber den Diebstahl im Arbeitszeugnis nicht erwähnen, kann er auf Schadensersatz verklagt werden, wenn der Arbeitnehmer in einer anderen Firma wieder etwas stiehlt. Schließlich wurde der Arbeiter aus Unkenntnis eingestellt. Somit verstößt die Erwähnung eines solchen Vorfalls nicht gegen die Wohlwollenspflicht – hier geht die Wahrheitspflicht eindeutig vor.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: