Kündigungsschreiben Arbeitnehmer: Der Abschiedsbrief

Kündigungsschreiben eines ArbeitnehmersWenn ein Arbeitnehmer ein Angestelltenverhältnis beenden will, muss er ein Kündigungsschreiben verfassen. Eine fristgerechte Kündigung erfolgt in Form von einem Anschreiben, von dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine unterzeichnete Kopie behalten. Es ist wichtig, dass sich ein Arbeitnehmer die Kenntnisnahme der Kündigung an einem bestimmten Datum, durch eine Unterschrift, bestätigen lässt. Nur so kann er später die Einhaltung der Kündigungsfrist beweisen, sollte es notwendig werden.

Wir bieten über unser Projekt, Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer, eine passende Vorlage, welche Arbeitnehmer verwenden können um ihren derzeitigen Arbeitsvertrag zu kündigen. Innerhalb von wenigen Minuten kann man so eine Kündigung vorbereiten. Anschließend muss die Kündigung nur noch in zweifacher Ausführung ausgedruckt, beide Kopien unterzeichnet und dem Arbeitgeber zugestellt werden.

Kündigungsschreiben anfordern

Kündigungsschreiben ArbeitnehmerUnsere Musterkündigung für Arbeitnehmer stellen wir für die geläufigen Office Pakete zur Verfügung. Unterstützt werden Microsoft Word und OpenOffice. Der Download ist einfach per E-Mail Anforderung möglich. Die Downloads stellen wir auf einer separaten Seite bereit. Einfach zum Newsletter anmelden und die Vorlage herunterladen.








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Die Kündigung zustellen

Wenn ein Arbeitnehmer einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigt, muss die Kündigung schriftlich beim Arbeitgeber eingehen. Im besten Fall übergibt man die Kündigung in einem persönlichen Gespräch. Dabei lässt man es vom Unternehmen gegenzeichnen. Es sollte dabei der Ort und dass Datum der Unterschrift klar hervorgehen. Das ist enorm wichtig, da man in der Regel an Kündigungsfristen gebunden ist. Es wäre mehr als ärgerlich, wenn später nicht belegbar ist, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Erfolgt die Kündigung nicht persönlich, empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein als Alternative zu einem normalen Brief. Der Rückschein kann, wenn es soweit kommt, vor Gericht die Zustellung des Briefs beweisen. Wird lediglich ein normaler Brief versendet, hat man keinerlei Beweise. Man hofft natürlich nie dass es zu Problemen kommt, aber die Praxis zeigt immer wieder, man hat es im Berufsleben nicht nur mit unproblematischen Zeitgenossen zu tun.

Egal welche Variante gewählt wird, sehr wichtig ist in jedem Fall eine doppelte Ausführung des Schreibens. Beide Kopien müssen vorab vom Arbeitnehmer unterzeichnet werden. Eine vom Arbeitgeber unterzeichnete und gestempelte Kopie fordert man für die eigenen Unterlagen, also für die Dokumentation, an.

Kündigungsfristen Arbeitnehmer

Prinzipiell besteht gemäß den in §622 BGB definierten „Kündigungsfristen Arbeitnehmer“, wie Eingangs erwähnt, die Möglichkeit des Arbeitnehmers den Beschäftigungsvertrag innerhalb von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats aufzulösen. Eine Verkürzung kann vertraglich festgelegt werden, aber nur wenn zwei bestimmte Fälle gegeben sind. Zum Einen, dass der Arbeitnehmer nur als kurzfristige Aushilfe eingestellt wurde, hierbei ist noch wichtig, dass das Arbeitsverhältnis nicht länger als drei Monate besteht. Zum Anderen, wenn der Arbeitgeber weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt. Ebenfalls wird meist während einer Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart. Wenn aber der Arbeitgeber den Vertrag kündigen möchte wird es erheblich komplizierter.

Laut § 622 BGB betragen die „Kündigungsfristen Arbeitnehmer“, wenn der Arbeitsvertrag…

  • zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  • fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Diese genannten „Kündigungsfristen Arbeitnehmer“ sind sehr vorteilhaft für den Arbeitnehmer. Bei einer erhaltenen Kündigung sollte er diese deshalb unbedingt kennen. So kann man zeitnah eine rechtswidrige Kündigung erkenne und sich zur Wehr setzen. Es gibt den Fall dieser rechtswiedrigen Kündigungen häufiger als man annehmen mag. Wie man so schön sagt: „Ein Schelm wer böses dabei denkt“. Traurig ist zudem, dass viele Arbeitgeber leider sehr häufig auch mit dem Versuch durchkommen, einfach aus Unwissenheit oder Untätigkeit der gekündigten Arbeitnehmer heraus. Im Falle, dass Sie seit 17 Jahren in einem Betrieb beschäftigt sind, haben Sie zum Beispiel das Anrecht auf sechs Monate bezahlte Arbeit oder aber auf Fortzahlung des Lohns in dem eben angesprochenen Zeitraum.

Ausnahmeregelungen

Bei außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigungen sind oben genannte Kündigungsfristen Arbeitnehmer außer Kraft gesetzt. Ebenso wie bei einer vereinbarten Probezeit, die jedoch höchstens sechs Monate betragen darf, liegt die Kündigungsfrist bei zwei Wochen. Außerdem kann man als Arbeitnehmer mit seinem Betrieb höhere Fristen, als die bereits genannten vier Wochen, bei eigenständiger Kündigung vereinbaren. Diese dürfen aber nicht über den gesetzlich vorgeschrieben Fristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber liegen.

Sachlich bleiben

Egal unter welchen Umständen sich die weiteren Wege trennen, immer sachlich bleiben! Vor allem wenn es Probleme, Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten gab, ist es mitunter schwierig gelassen zu bleiben. Allerdings sollte man gerade dann darauf achten, das Arbeitsverhältnis im Guten zu beenden. Es kann immer mal sein, dass man in Zukunft wieder auf den ehemaligen Arbeitgeber angewiesen ist. Zum Beispiel muss ja auch noch ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Auch nicht unwahrscheinlich ist, sollte man in der gleichen Branche bleiben, dass man vielleicht sogar beruflich mit ehemaligen Kollegen zu tun hat. Vielleicht ist der Arbeitgeber sogar Kunde bei einem zukünftigen Arbeitgeber? Alles realistische Szenarien.

Kündigungen rechtzeitig ankündigen

Bevor die finale Entscheidung zur Kündigung eines Arbeitsvertrags getroffen wird und ein entsprechendes Kündigungsschreiben übergeben wird, sollte man mit Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber direkt sprechen. Sicher, wenn das Verhältnis zum Unternehmen belastet ist oder gravierende Gründe für die Kündigung vorliegen, macht es oft keinen Sinn dem Arbeitgeber Vorsprung zu verschaffen. In diesem Artikel möchte ich mich auch nicht so sehr mit Kündigungen aus problematischen Angestelltenverhältnissen befassen. Thema heute soll eher eine Kündigung aus geringeren Beweggründen sein.

Dem Arbeitgeber Zeit verschaffen

Wenn irgendwie möglich, sollte man dem Arbeitgeber nicht erst auf die „letzte Sekunde“ die Kündigung überreichen. Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen besteht zwischen einer Kündigung am Monatsanfang und Monatsende ein großer Unterschied. Es kann eine Differenz von fast 4 Wochen ergeben. Selbst wenn man, aus welchen Gründen auch immer, keine großen Sympathien für eine Firma (mehr) hegt, so ist es gegenüber den ehemaligen Kollegen unheimlich fair. Innerhalb der ersten 4 Wochen kann vielleicht schon ein Bewerber gefunden und ausgewählt werden. So besteht die Chance für eine geordnete Projektübergabe und Wissenstransfer. Dies ist viel entspannter und wirft einen enorm gutes Licht auf den Arbeitnehmer. Man zeigt, dass man in der Lage ist professionell zu handeln.

Nachfolger einarbeiten

Zudem ist es unglaublich wichtig seine Arbeit ausreichend zu dokumentieren und anderen zu erklären. Selbst wenn man nun nicht mehr an das Schicksal der Firma gebunden ist, so hat man dennoch zwischenmenschlich die Verantwortung auch in Zukunft eher ein Teil der Lösung zu sein und nicht ein Teil des Problems. Wenn Kundenprojekte nicht dokumentiert sind, kein anderer diese verstehen kann oder spezifisches Wissen vorhanden sein muss, so sollten umfangreiche Projektübergaben im Kollegenkreis erfolgen. Eventuell besteht auch die Chance einen neu eingestellten Nachfolger einzuarbeiten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man eine Kündigung rechtzeitig ankündigt. Egal aus welchen Gründen die Kündigung erfolgt, eine korrekte Übergabe der eigenen Aufgaben und Verantwortungen an andere ist wichtig.

Bei kleineren Problemen: Gespräche vorab

Vielleicht sind es ja auch eher kleinere Ursachen die zur Kündigung führen? Bevor diese Entscheidung fest gemacht wird, sollte man definitiv ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Abteilungsleiter und Geschäftsführer sind ggf. dankbar und flexibel für kleinere Veränderungen, Anpassungen oder auch Gehaltsanpassungen. Und selbst wenn das Gespräch lediglich die Entscheidung zur Kündigung bekräftigt, so hat sie dennoch einen großen Nutzen. Es ist in der Zukunft viel einfacher ein Kapitel in seinem Leben abzuhaken, bei dem man sicher sein kann alles probiert zu haben. Also ganz wichtig: Eine Kündigung sollte wohl überlegt erfolgen. Wenn es Dinge gibt die Sie stören, reden Sie zuerst darüber. Mit Kommunikation kann man viele Probleme aus der Welt schaffen!

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