Generalvollmacht Muster

Ausschnitt aus dem Generalvollmacht Muster: Adresse vom VollmachtgeberWir bieten ein Generalvollmacht Muster als Vorlage. Sie kann frei heruntergeladen und verwendet werden. Gleichzeitig informieren wir rund um das Thema. Wir bitten jedoch eindeutig darum, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Tragweite dieser Vollmacht ist extrem hoch. Ein sehr empfindliches Thema!

 

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Generalvollmacht privat








Wichtig: Die Reichweite der Generalvollmacht

Sie liegen im Koma, werden künstlich beatmet. Sie gelten als vermeintlich hoffnungsloser Fall. Der Generalbevollmächtigte verliert den Glauben an Ihre Genesung. Die Folge: Er kümmert sich um ihren „Nachlass“, aber zu Lebzeiten. Sie liegen „lediglich“ im Koma.

Er ist berechtigt alle rechtlichen Geschäfte für Sie vorzunehmen. Er kann frei entscheiden. Da für Sie nach mehr als einem Jahr im Koma scheinbar keine Hoffnung mehr besteht, entscheidet er sich zu handeln. Er veräußert Ihren Haushalt, Wertgegenstände sowie Immobilien und Grundstücke. Das Erbe verteilt er an die Angehörigen. Außerdem sind Sie selbstständig. Auch in Ihrem Unternehmen bestimmt der Vollmachtnehmer einen Nachfolger. In aller Kürze – Sie werden aus Ihrem Leben entfernt. Soweit, so gut. Und dann kommt es: Sie wachen wieder auf!

Das ist natürlich ein „ungünstiges Schicksal“. In diesem Fall wäre das Vorgehen vermutlich sogar durch Sie gewünscht. Niemand weiß ob es irgendwann wieder bergauf geht. Ebenso könnten Sie aber auch einfach nur kurz verhindert sein. Eine Generalvollmacht ermöglicht die oben angesprochenen Handlungen. Stellen Sie sich vor das alles passiert während Sie im Urlaub sind! Die Möglichkeit besteht theoretisch. Bevor Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, sollten Sie ihm zu 110% vertrauen. Wenn Grund zu Zweifeln besteht, suchen Sie lieber weiter. Mit großer Macht kommt große Verantwortung. Nicht jeder kann damit umgehen.

Wenn aber die richtige Person gefunden ist: Stellen Sie sicher, das im Ernstfall wirklich Handlungsfähigkeit gegeben ist. Die erhalten Sie nur, wenn die Unterschrift unter dem Generalvollmacht Muster von einem Notar beurkundet wird.

Generalvollmacht beurkunden lassen

Die Generalvollmacht hat eine enorme Reichweite. Das birgt natürlich viel Potential, gerade wenn ein Bevollmächtigter diese Rechte ausnutzen möchte. Wegen der Tragweite sind viele Behörden, Ämter und andere Einrichtungen schnell skeptisch. Manches ist ohne eine notarielle Beurkundung der Unterschrift ausgeschlossen. Aber auch wenn etwas zweifelhaft erscheint, kann eine Generalvollmacht abgelehnt werden. Handschriftlich oder sogar nur eine Unterschrift unter maschinellem Text ist daher unbedingt zu vermeiden. Probleme bei der Ausübung der Vollmacht durch den Bevollmächtigten können nicht im Interesse des Vollmachtgebers sein. Handeln Sie also verantwortungsbewusst.

Anwaltliche Prüfung empfohlen

Neben der reinen Beurkundung durch einen Notar empfehlen wir allgemein Rechtsberatung. Unser Generalvollmacht Muster herunterladen und unterschreiben reicht zu einer gezielten Vorsorge nicht aus. Lassen Sie sich durch einen Anwalt aufklären. Es gibt noch deutlich mehr Möglichkeiten als nur eine Generalvollmacht. Mindestens sollte ein Anwalt die fertig ausgefüllte Vorlage prüfen, sie mit Ihrer individuellen Situation abgleichen. So vermeiden Sie Lücken oder – vielleicht unabsichtlich – zu weit gefasste Bevollmächtigungen.

Untervollmachten

Die Generalvollmacht versetzt den Vollmachtnehmer in die Lage Untervollmachten zu erstellen. Dadurch können bspw. einzelne Teilaspekte an andere Personen ganz oder auch nur zeitweise abgegeben werden. Auch dies sollte genau geregelt werden. Entweder erlauben Sie dies explizit, da Sie dem Urteil Ihrer Vertrauensperson zu 100% den Rücken stärken. Oder aber, Sie schließen dies im Vollmachtschreiben direkt aus.

Ergänzende Vorsorge

Neben dem Generalvollmacht Muster gibt es noch weitere Dokumente, die interessant sein könnten. Eine Vorsorgevollmacht kann sinnvoll sein. Ebenso möchten Sie vielleicht festlegen, wer für Sie im Problemfall als Betreuer abgestellt wird? Das legen Sie in einer Betreuungsverfügung fest. Sie haben konkrete Vorstellungen zu einzelnen Behandlungsmethoden, zu künstlicher Lebenserhaltung und klinischem Tod? Solche Punkte werden in einer Patientenverfügung hinterlegt.

Außerdem ist natürlich auch der generelle Nachlass ein wichtiges Thema. Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, wie Ihr Erbe aufgeteilt werden soll? Greift einfach die gesetzliche Erbfolge? Vielleicht leben Sie in einer Patchworkfamilie und möchten Besitzverhältnisse neu sortieren? Dies und mehr gehört in ein Testament.

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