Die Gutschrift: wozu ist das nützlich?

Gutschrift

Mit dem neuen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die Gutschrift neu definiert. Das Gesetz betrifft fast alle Unternehmen, weil es für Erstellung von Rechnungen Relevanz hat. Der Begriff Gutschrift wird auch im Bankwesen eingesetzt. Geldeingänge werden als Gutschrift auf dem Kontoauszug verbucht.

Was ist eine Gutschrift?

Rechnungen, welche der Leistungsempfänger und nicht der Absender erstellt, müssen den Zusatz „Gutschrift“ enthalten. Ein Beispiel dafür wäre die Provisionsabrechnung.

Wie verhält es jedoch mit den üblichen Gutschriften, die erstellt werden, wenn beispielsweise der Kunde Ware zurückschickt? Der Zusatz Gutschrift ist seit den neuen Amtshilferichtlinien irreführend. Besser ist es, den Begriff Gutschrift durch „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ zu ersetzen. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium der Unsicherheit ein Ende bereitet und erklärt, auch wenn der Unternehmer seinem Kunden eine „Gutschrift“ zuschickt, schuldet er keine Umsatzsteuer. Eine Umstellung von Gutschrift auf Stornorechnung oder Rechnungskorrektur ist nicht zwingend notwendig.

Stornorechnung

Für den Aussteller der Stornorechnung ist es so, dass er dieser Rechnung eine Nummer aus seiner Rechnungsnummernliste geben muss. Dies war bei einer Gutschrift in früheren Jahren nicht notwendig; da konnte die Gutschrift eine ganz andere Nummer haben als die üblichen Rechnungen. Heute müssen die Nummern fortlaufend sein, egal ob es sich um eine Rechnung, eine Stornorechnung oder eine Rechnungskorrektur handelt.

Wann wird eine Gutschrift ausgestellt?

In der Regel erhält der Kunde vom Lieferanten eine Gutschrift, wenn der Kunde an seinen Lieferer Ware zurückgeschickt hat. Auch war es bisher üblich, dass der Rechnungsaussteller dem Rechnungsempfänger eine Gutschrift zusandte, wenn die Rechnung fehlerhaft war. Heute ist es besser, die Begriff „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ anstelle von Gutschrift zu verwenden. Die Stornorechnung hat einen negativen Betrag.

Heute schreiben Schuldner eine Gutschrift an den Gläubiger; beispielsweise der Handelsvertreter an seine Geschäftspartner. Im Gegensatz zur bisher herkömmlichen Gutschrift, bei der das Minuszeichen ein Guthaben des Empfängers bezeichnete, steht heute auf der Gutschrift eine positive Summe. Dies bedeutet, der Aussteller der Gutschrift schuldet dem Empfänger den Betrag, den die Gutschrift ausweist.

Umsatzsteuer

Klar ist, eine Gutschrift wird vom Leistungsempfänger erstellt und stellt für den Empfänger der Gutschrift ein Dokument im Sinne einer „Ausgangsrechnung“ dar. Stellt ein Leistungsempfänger einem Unternehmer eine Rechnung aus und kennzeichnet diese nicht mit dem Wort „Gutschrift“ läuft er Gefahr, den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Anstelle des Begriffs Gutschrift kann der Leistungsempfänger auch den Begriff „Eigenfaktura“ oder ähnliche Begriffe verwenden. Auch diese Umsatzsteuerbeträge kann er geltend machen. Die Bezeichnung, beispielsweise Gutschrift jedoch so unmissverständlich und ordnungsgemäß erstellt werden, dass an ihrer Richtigkeit keine Zweifel bestehen.

 

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