Arbeitszeugnis Muster

Brille und Kugelschreiber auf ArbeitszeugnisAuf der Suche nach einem kostenlosen Arbeitszeugnis Muster? Hier finden Sie eine praxiserprobte Vorlage für Arbeitszeugnisse zum freien Download. Die Beurteilung des Arbeitnehmers ist durchweg positiv und lässt keine wichtigen Aspekte der Beurteilung aus, was neben den gewählten Formulierung ein weiterer wichtiger Faktor bei der Bewertung ist.

 

Arbeitszeugnis Muster als Download

Unser Muster steht für die gängigen Office Umgebungen (Word/OpenOffice/Apple) zur Verfügung und kann über das folgende Downloadformular angefordert werden. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich:

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Bewertungsschema im Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis liest sich zunächst einmal wie normaler Fließtext. Im Gegensatz zu einem Schulzeugnis gibt es hier keine Beurteilung durch Noten in bestimmten Kategorien. Für den unerfahrenen Leser erschließt sich daher anfangs auch nicht zwingend eine erkennbares System von dem eine Bewertung abgeleitet werden kann. Der Teufel steckt hier im Detail. Verallgemeinert kommt es auf die Schlüsse an die man aus den Sätzen ablesen kann.

Das wohl bekannteste Beispiel ist der Satz „Er versuchte stets den Anforderungen gerecht zu werden.“ . Liest man ihn klingt er nicht negativ. Man aus ihm aber Schlüsse ziehen. Der bewertete Mitarbeiter wurde den Anforderungen nie gerecht. Er hat es nur versucht. Und nach diesem Schema wird die komplette Formulierung hinterfragt. Es gibt standardisierte Arbeitszeugnis Formulierungen, die sogenannten Zeugniscodes, welche auf Schulnoten schließen lassen. Die finden natürlich auch im Arbeitszeugnis Muster bereits Verwendung.

Das ist jedoch noch nicht der gesamte Umfang der Bewertung. Ebenso wichtig sind Aspekte nicht die nicht genant werden. Wird zu dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten geschwiegen, könnte es durchaus zu einem Disput oder Unstimmigkeiten gekommen sein. Selbstverständlich kann es auch unabsichtlich unterschlagen werden. Genau das ist der Grund, weshalb ein Zeugnis immer gründlich geprüft werden muss.

Welche Zeugnisformen gibt es?

Es gibt im wesentlichen nur zwei Differenzierungen. Die erste ist das einfache Arbeitszeugnis. Dabei wird bewusst auf eine Bewertung verzichtet. Weder zu erbrachten Leistungen noch zu gezeigtem Verhalten wird eine Einschätzung angegeben.

Der Gegenteil ist das hier als Muster angebotene qualifizierte Arbeitszeugnis. Dabei wird nicht nur die Betriebsangehörigkeit und der Aufgabenbereich bescheinigt. Es wird auch bewusst eine Beurteilung vorgenommen. Das ist für zukünftige Bewerbungen ein wichtiges Instrument. Ein möglicher Arbeitgeber kann den Bewerber so viel besser einschätzen und auch Aspekte wie das Engagement und die menschliche Komponente besser berücksichtigen.

Als Unterform gibt es noch das Ausbildungszeugnis. Insgesamt gelten hier aber die gleichen Maßstäbe wie beim normalen Arbeitszeugnis. Auch die Abstufungen zwischen einfachem Ausbildungszeugnis, qualifiziertem Ausbildungszeugnis und Zwischenzeugnis erfolgt nach gleichen Gesichtspunkten.

Welche Angaben enthält das Zeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss mindestens den Namen des Arbeitnehmers, eine Beschreibung der Tätigkeit sowie die Dauer der Anstellung bzw. den Beginn des Arbeitsverhältnisses enthalten. So dient es bereits als Nachweis über das Anstellungsverhältnis. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält des Weiteren Angaben zu dem Verhalten des Arbeitnehmers, der Arbeitsleitung und möglicherweise Führungsqualitäten.

Weitere Bereiche die in die Bewertung eingezogen werden können sind Angaben zur Arbeitsmoral, erzielten Erfolgen, die Hervorhebung besonderer Kenntnisse, Organisation des Arbeitnehmers und ähnliche Aspekte. Dies hängt jedoch immer vom Arbeitsplatz und dem Fachgebiet ab. Die Vorlage ist jedoch in jedem Fall eine sehr gute Ausgangslage.

Warum überhaupt ein Muster?

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, benötigen Sie vermutlich ein Arbeitszeugnis Muster? Dabei spielt es keine Rolle ob dass Zeugnis für Sie selbst ausgestellt wird oder ob es für einen ausscheidenden Mitarbeiter ihres Unternehmens ist. Oftmals bittet der Arbeitgeber heutzutage ohnehin den Angestellten darum ein Arbeitszeugnis selbst zu verfassen. So muss er dieses nur noch durch eine Unterschrift und den Firmenstempel „absegnen“. Ziel unserer Webseite ist es kostenlos ein Muster anzubieten, das ohne Tricks unmittelbar jedem frei zugänglich ist. Wir möchten der kostenpflichtigen Konkurrenz, die oft überzogene Gebühren verlangt, den Nährboden nehmen.

Rechtliche Grundsätze beachten

Es gelten in Deutschland verschiedene Rechtsgrundsätze für Arbeitszeugnisse. Im wesentlichen sind es drei Richtlinien. Zum einen gilt die unbedingte Wahrheitspflicht. Es dürfen keine Falschangaben gemacht werden. Außerdem muss die Beurteilung alle Tatsachen berücksichtigen, die für künftige Arbeitgeber relevant wären. Das ist allerdings nicht mit schonungsloser Offenheit gegenüber dem Papier zu verwechseln. Negative Aspekte dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie für die Gesamtdauer der Anstellung charakteristisch sind. Der Mitarbeiter ist in zwei Jahren zwei Mal zu spät gekommen? Legen wir ca. 200 Arbeitstage pro Jahr zu Grunde sind es bei knapp 400 Arbeitstagen nur0,5 Prozent. Unerheblich.

Zu guter letzt muss das Dokument vollständig sein. Das Zeugnis darf keine Lücken enthalten, muss alle Leistungen berücksichtigen und darf somit nicht einseitig Bericht erstatten. Der Arbeitgeber darf nichts auslassen und muss einem guten Mitarbeiter seine Leistungen entsprechend attestieren. Das ist ein wichtiger Grundsatz, da ein Chef oder Vorgesetzter bei der Kündigung enttäuscht oder im Zorn handeln könnte. Würde er sich „zum Trotz“ nicht zur Qualifikation äußern, wäre das nicht rechtens. Dieser rechtliche Aspekt dient also dem Schutz der Angestellten in besonderem Maße.

Das wohlwollende Zeugnis

Ebenfalls wichtig: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert werden. Es darf die berufliche Zukunft des Angestellten nicht unnötig erschweren. Hier ist ein großer Kritikpunkt an dem sich die Geister scheiden. Die berechtigte Kritik: Es ist schwer zu sagen wie viel Wert das Arbeitszeugnis als Instrument besitzt, wenn ohnehin nur weitestgehend positiv berichtet werden kann. Aber, es bezieht sich auch auf den Dank für Leistungen, das Bedauern beim Verlassen der Firma und auf die Wünsche für die Zukunft des scheidenden Angestellten. Es gibt einen Anspruch auf die schriftliche Dokumentation dieser Umstände in der Schlussformel.

Aber es ist auch möglich einen negativen Sachverhalt positiv auszudrücken. Wenn ein Arbeitszeugnis gelesen wird, steht die eigentliche Aussage zwischen den Zeilen. Die hohe Kunst ist die Interpretation der gemachten Angaben. Statt das geschriebene Wort für bare Münze zu nehmen, wird die Aussage hinterfragt. Welchen Spielraum lässt sie zu? Was könnte ein Satz ebenfalls bedeuten? Was wurde im Zeugnis überhaupt nicht erwähnt? Mittlerweile gibt es einen ganzen Katalog dieser Aussagen, die sogenannten Arbeitszeugnis Formulierungen.

Arbeitszeugnis Formulierungen

In einem Arbeitszeugnis sind spezielle Ausdrücke enthalten, die sogenannten Zeugniscodes. Mit ihnen ist es für einen Arbeitgeber möglich, eine Einschätzung oder Bewertung des Verhaltens und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vorzunehmen. Selbstverständlich kann hier nur Verhalten und die Arbeitsweise bewertet werden, das auch innerhalb des Arbeitsverhältnisses gezeigt wurden. Wichtig ist, dass nur in einem qualifizierten Arbeitszeugnis eine Bewertung der Arbeitsleistung zulässig ist. Im einfachen Arbeitszeugnis wird auf diese Einschätzung bewusst verzichtet. Sie kann in ein Schulnotensystem mit Noten von 1-6 (sehr gut bis ungenügend) unterteilt werden.

Bewertung „sehr gut“

Hier einige Formulierungen, welche dem Arbeitnehmer in einem Zeugnis „sehr gute“ Leistungen bescheinigen. Der Mitarbeiter hat also wirklich brilliert und sich gut in das Unternehmen eingebracht:

  • …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit…
  • …stets mit größter Sorgfalt und Genauigkeit…
  • …stets mit seinen Leistungen außerordentlich zufrieden…
  • …Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden…
  • …hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt…

Selbstverständlich werden die Aussagen nicht einfach aneinander gereiht. Für eine exakte Verwendung können wir unsere Arbeitszeugnis Muster als Beispiel empfehlen.

Bewertung „gut“

Etwas abgeschwächt, aber immer noch ein Beleg für gute Leistungen im Unternehmen:

  • …stets zu unserer vollen Zufriedenheit…
  • …mit großer Sorgfalt und Genauigkeit…
  • …stets mit seinen Leistungen zufrieden…
  • …Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere Anerkennung gefunden…

Achten Sie bei der Formulierung auf das Detail. Eine winzige Veränderung macht den Unterschied: Die Rede ist nicht mehr vom Superlativ, der „vollsten Zufriedenheit“. Stattdessen wird die volle Zufriedenheit bestätigt. Theoretisch könnte man meinen, dass diese nicht mehr übertroffen werden kann. Wie sehen, ist es meist doch möglich.

Bewertungen „befriedigend“

Eine durchschnittliche Leistung liegt vor, wenn im Arbeitszeugnis z.B. folgende Formulierungen auftauchen:

  • …stets zu unserer Zufriedenheit…
  • …mit Sorgfalt und Genauigkeit…
  • …mit seinen Leistungen zufrieden…

Bewertung „ausreichend“

Hier rutscht die Bewertung dann bereits ab und tendiert eher ins negative. Es ist also mehr als einmal irgendetwas nicht zufriedenstellend gelaufen:

  • …zu unserer Zufriedenheit…
  • …im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit…
  • …im allgemeinen mit seinen Leistungen zufrieden…

Zugegen sind in den meisten Fällen dies schon die schlimmsten Formulierungen, die man in der Praxis findet. Sie bestätigen zwar keine optimale Mitarbeit, aber auf ein schlechteres Arbeitszeugnis wird in der Regel verzichtet. Stattdessen greift man dann eher zu einem einfachen Arbeitszeugnis.

Bewertung „mangelhaft“ und schlechter

Ob nun eine mangelhafte oder ungenügende Leistung im Arbeitszeugnis bescheinigt wird, spielt fast keine Rolle mehr. Daher hier einige Hinweise für beides:

  • …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit…
  • …unsere Erwartungen größtenteils erfüllt…
  • …übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse…
  • …stets bemüht, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen…
  • …sich bemüht, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen…
  • …stets bemüht den Anforderungen gerecht zu werden…

Anhand dieser Ausdrücke kann man selbst eine erste Sichtung vornehmen. Wer Zweifel an der Aussage hinter dem Arbeitszeugnis hat, empfehlen wir in jedem Fall einen Anwalt zu kontaktieren. Evt. übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung eine derartige Kontrolle. Das ist jedoch vorab mit der jeweiligen Versicherung zu klären.

Weitere versteckte Aussagen

Ein altes Sprichwort besagt, dass Wort ist mächtiger als das Schwert. Das trifft voll und ganz auf Arbeitszeugnisse zu. Es gibt neben den bewertenden Formulierungen (siehe oben) noch weitere Aussagen. Arbeitszeugnis.de pflegt dazu eine Geheimcode-Liste. Hier ein paar Auszüge:

Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen
(= Er suchte sexuelle Kontakte im Kollegenkreis)

Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma
(= Er hat an Streiks teilgenommen)

Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen
(= Eine unangenehme Mitarbeiterin, der es an Kooperationsbereitschaft mangelt)

Die Möglichkeiten übersteigen teilweise die eigene Vorstellungskraft. Ein böswilliger Arbeitgeber kann den ein oder anderen Seitenhieb platzieren. Um dies zu vermeiden, können Sie schon im Vorfeld anbieten die Formulierung des Zeugnisses selbst zu übernehmen. Viele Unternehmen nehmen dieses Angebot gern an. Kontrollieren Sie jedoch unbedingt die unterzeichnete Version.

Verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Es kommt oft vor, dass ein Mitarbeiter nachdem er ein Unternehmen verlassen hat, nicht unmittelbar sein Arbeitszeugnis anfordert. Anfangs steht natürlich die neue Arbeitsstelle im Vordergrund. Man muss sich in eine neue Materie einarbeiten, lernt neue Kollegen kennen, nimmt vielleicht an Schulungen teil und hat dann ja auch noch weiterhin ein Privatleben. Erst einmal eingelebt, gerät dann dass qualifizierte Arbeitszeugnis schnell in Vergessenheit. Meist merken viele erst dass es fehlt, wenn eine neue Stelle gesucht wird. Doch wie lange hat man rückwirkend Anspruch auf das Arbeitszeugnis?

Der Anspruch verjährt

Früher lag die regelmäßige Verjährungsfrist bei 30 Jahren. Nach einer Neuregelung im Jahr 2002 wurde sie auf 3 Jahre herabgesetzt (siehe §195 , BGB). Der rechtliche Anspruch ist also zeitgleich begrenzt. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis mehr ausstellen darf. Dennoch, man sollte um sicher zu gehen diese Frist unterschreiten.

Verweigerung des Arbeitszeugnisses

Wichtig in diesem Bezug ist auch, dass ein Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verweigern kann. Die Chancen dafür werden mit jedem Tag, der nach der Kündigung verstreicht, immer besser. Er kann sich theoretisch darauf berufen, dass man sich an den Mitarbeiter gar nicht mehr erinnern kann. Zudem können auch personelle Änderungen als Argument angeführt werden, z.B. wenn ehemalige Vorgesetzte gar nicht mehr im Unternehmen arbeiten. Sinnvoll also: Möglichst zeitnah ein Arbeitszeugnis anfordern.

Und was ist ein Zwischenzeugnis?

Es gibt das Arbeitszeugnis in verschiedenen Varianten. Eine davon ist das sogenannte Zwischenzeugnis. Es unterscheidet sich nicht wesentlich von einem qualifizierten Zeugnis. Sie könnten sogar theoretisch unsere hier angebotene Arbeitszeugnis Vorlage als Grundlage verwenden. Allerdings wird das Zeugnis ausgestellt während ein Ende des derzeitigen Arbeitsverhältnisses nicht geplant oder in Sicht ist. Der Name ist sehr eindeutig. Es wird zwischendurch ausgestellt. Es dokumentiert einen Zwischenstand.

Dementsprechend wird mit den gleichen Maßstäben gearbeitet und bewertet. Inhaltlich muss die Prosa aber in der Gegenwart verfasst werden. Die Leistungen und das Verhalten sind ja nicht in der Vergangenheit passiert. Dabei handelt es sich um einen andauernden Prozess. Auch auf Wünsche für die berufliche Zukunft am Schluss kann verzichtet werden.

Unterschrift ist wichtig

Die handschriftliche Unterzeichnung ausgestellter Zeugnisse ist enorm wichtig. Es handelt sich im weiteren Sinne um einen Geschäftsbrief. Noch wichtiger: Erst durch die Unterschrift werden die gemachten Angaben auch als korrekt bestätigt. Es gehören dazu:

  • Ort und Datum der Unterzeichnung
  • Name der unterzeichnenden Person
  • ggf. Hinweis auf die Vertretung (i.A. oder i.V.)
  • evt. Firmenname und Position des Unterzeichners

Üblicherweise wird hier auch der Firmenstempel, insofern vorhanden, aufgebraucht.

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